nd-aktuell.de / 07.10.2020 / Ratgeber / Seite 24

Erstattung der Verluste ist in vielen Fällen durchaus möglich

Glücksspielsucht: Viele Angebote im Internet sind nicht legal

Sigurd Warschkow

Die Corona-Krise ist nicht nur eine wirtschaftliche Herausforderung - sie fördert auch die Suchterkrankungen. Die ohnehin unterschätzte Glücksspielsucht wird noch dadurch befeuert, dass sich in Deutschland nicht zugelassene Online-Angebote massiv ausbreiten. Dabei geht schnell unter, dass Betroffene in bestimmten Fällen Aussicht haben, ihre Spieleinsätze zurück zu erhalten.

Viele der Mandanten bleiben auf der Flucht vor ihrer als unerträglich empfundenen Lebenssituation bei Angeboten im Internet hängen. Die Betreiber verstehen sich nahezu perfekt darauf, ihren Besuchern »Kicks« zu vermitteln. Willkommen in einer schöneren, glücklicheren Welt? Ist die Flucht aus dem Alltag also gelungen?

Die Rechnung kommt garantiert. Diese »Fluchtmomente« fordern in sehr vielen Fällen einen ruinösen Preis. Wie jede Droge auch. Beim Internet-Glücksspiel übersteigen in aller Regel die Verluste in erheblichem Ausmaß die Gewinne. Doch es gibt derzeit noch Hoffnung, dass unter bestimmten Voraussetzungen Spieler ihr Geld zurückerhalten.

In Deutschland sind Online Glücksspielangebote seit 2011 nur in Schleswig-Holstein erlaubt, wenn der Betreiber über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Diese gilt auch nur für Spieler, die dort wohnen oder ihren regelmäßigen Aufenthaltsort haben. Außerhalb dieses Bereichs gibt es in Deutschland keine legalen Angebote.

Banken und Payment Service Provider, darunter auch deutsche Institute, haben darüber offenbar jahrelang hinweggesehen. Demzufolge konnte die Branche allein im Jahr 2017 in Deutschland zwei Milliarden Euro umsetzen.

Die Institute haben die Zahlungen an die Betreiber, die häufig in Malta oder Gibraltar sitzen, transferiert. Sind diese Transaktionen legal? Zumindest ist die rechtliche Grundlage zweifelhaft. Von daher gibt es eine juristische Handhabe.

Konkret: Wer Verluste und Gebühren an einen illegalen Anbieter per Lastschrift gezahlt hat, der kann diesen Auftrag acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen stornieren. Sind die acht Wochen verstrichen, liegt der Auftrag aber nicht länger als 13 Monate zurück, bestehen auch hier noch Möglichkeiten, das Geld zurückzufordern.

Ganz generell verjähren die Ansprüche nach drei Jahren. Diese Frist wird immer ab dem 1. Januar 2020 berechnet. So können zum Beispiel Zahlungen nach dem 1. Januar 2017 noch bis zum 31. Dezember 2020 zurückgefordert werden. Allerdings existiert kein »Königsweg«. Jeder Fall muss individuell bewertet werden.

Auf diesem Wege konnte für die Spieler eine finanzielle Entlastung geschaffen werden. Dabei sind fünfstellige Verluste fast die Regel. Wenn man bedenkt, dass viele Glücksspielsüchtige eine Familie haben, dann ist oftmals die ganze Familie ohne ihr Wissen mit in den Ruin gezogen worden. Vor diesem Hintergrund sollte man sich die Bestrebungen der anderen Bundesländer genauer ansehen, die offenbar ab Mitte 2021 Glücksspielangebote zulassen wollen.

Der Autor ist Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei Warschkow in Gelsenkirchen.