nd-aktuell.de / 06.10.2020 / Politik / Seite 2

Wenige Fragen zu Widersprüchen bei der Pandemiebekämpfung

Linke-Vorsitzende wollen mit »Fahrplan für den Corona-Winter« soziale Verwerfungen verhindern. Zwei Fachleute der Partei mahnen Einsatz für Grundrechte an

Jana Frielinghaus

Seit sieben Monaten folgen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie den häufig wechselnden Einschätzungen von Fachleuten. Dass dies etwa bei von Quarantäne Betroffenen Unmut ob tatsächlicher oder gefühlter Willkür auslöst, ist verständlich. Die Linkspartei hat bislang vor allem eine umfassende soziale Absicherung jener Menschen gefordert, für die Restriktionen teilweise dramatische soziale Folgen haben. Dies ist auch der Tenor eines »Fahrplans für den Corona-Winter«, den die Vorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping und Bernd Riexinger, Mitte September vorgelegt haben und der am 21. September auch im Parteivorstand mit den Vorsitzenden der Landesverbände besprochen wurde.

Kipping forderte bei der Vorstellung des Papiers: »Wir müssen soziale Härten abfedern und soziales Leben ermöglichen.« Im Papier sprechen sich die Autoren unter anderem für ein »fiktives Unternehmergehalt von 1200 Euro pro Monat« für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer aus. Diese haben bislang nur Beihilfen für Betriebsausgaben erhalten, dürfen diese aber nicht zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwenden, sondern müssen dafür Hartz IV beantragen.

Im »Fahrplan« wird zudem angekündigt, dass die Linke einen »Corona-Aufschlag auf alle Sozialleistungen von 200 Euro im Monat« beantragen wird. Für Schulkinder aus Familien, die Transferleistungen erhalten, will die Linke einen »Zuschuss von 500 Euro über das Bildungs- und Teilhabepaket« für den Erwerb von Laptops und Software durchsetzen. Weitere Forderungen betreffen die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Einzelhandel, bei Zustelldiensten und in der Pflege.

Weiter sprechen sich die Linke-Vorsitzenden für die Einführung Antigen-basierter Corona-Schnelltests vor größeren Veranstaltungen aus, um »Superspreading-Events« vorzubeugen. Diese könnten zwar Labortests nicht ersetzen, würden aber helfen, »die besonders infektiösen Menschen zu finden«. Zudem wird der Einbau von Luftfiltern in Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie in der Gastronomie verlangt. Letzterer soll dies mit Leasing-Verträgen finanziell erleichtert werden.

Das Problem der mit den geltenden Präventionsmaßnahmen verbundenen Grundrechtseingriffe kommt in dem Papier nur am Rande vor. Es wird lediglich angemahnt, dass es Menschen erleichtert werden solle, sich an Regeln zu halten, statt voreilig »über Repression und höhere Strafen zu diskutieren«.

Die teilweise massive Aushebelung von Rechtsgrundsätzen im Zuge der Corona-Bekämpfung stellen jedoch die ehemalige Linke-Bundestagsabgeordnete und Juristin Halina Wawzyniak und der ehemalige Vorsitzende der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Udo Wolf in den Mittelpunkt einer Expertise zu »Linken Anforderungen an Notlagenpolitik«. In dem kürzlich auf der Webseite der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichten Papier kritisieren sie deutlich eine »Verschärfungslogik«, der die Bundesregierung immer wieder gefolgt sei und in deren Strudel sich auch erhebliche Teile der gesellschaftlichen Linken und der Linkspartei hätten hineinziehen lassen. Wer kritische Fragen stellt, werde auch in linken Kreisen häufig als Coronaleugner diffamiert. Es sei aber Aufgabe der Linken, »Grund- und Freiheitsrechte als Werte an sich zu schützen« und Eingriffe in diese stets auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen und zu hinterfragen.

Wawzyniak und Wolf erinnern an die Mahnung des »Chefvirologen« Christian Drosten vom Frühjahr, »interdisziplinär zusammengesetzte Beratergremien« zu schaffen, die Maßnahmen abwägen, »um keine gefährlich eindimensional motivierten Entscheidungen zu treffen«. Drosten habe mehrfach darauf hingewiesen, dass aus virologischer Sicht sinnvoll erscheinende Eingriffe sozialpolitisch und ökonomisch »verheerende Auswirkungen haben können«.

Die Linke-Politiker*innen betonen, es sei »eine der wichtigsten Lehren aus dem gescheiterten Sozialismusversuch«, dass der Staat die Bürger vor »Kriminalität, Not und Ungerechtigkeit« und zugleich vor »ungerechtfertigten Eingriffen in ihr persönliches Leben« schützen müsse. Die bisherigen »Eindämmungs- und Notstandsmaßnahmen« hätten bestehende Ungerechtigkeiten »extrem« verschärft, das »physische und psychische Gesundheitsrisiko« habe sich für die »nicht Privilegierten erhöht«.

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mit weitreichenden Befugnissen des Gesundheitsministeriums halten Wawzyniak und Wolf für rechtspolitisch für eine »Katastrophe«, weil es nun von politischen Mehrheiten und nicht von wissenschaftlicher Evidenz abhänge, ob eine »epidemische Lage von nationaler Tragweite« erklärt werde, samt Eingriffen in Grundrechte. Die Nichtbeachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei all dem sei unter anderem auf die »Fehlannahme zurückzuführen, dass es eine Art Supergrundrecht auf Gesundheit und Leben« gebe. Das aber sei »nicht der Fall«, betont das Duo. »Absolutheitsrang« komme im Grundgesetz allein der Menschenwürde zu. Mit Blick auf die nach den Terroranschlägen in den USA 2001 auch in Deutschland stark erweiterten Befugnisse für Sicherheitsbehörden warnen die Autor*innen, derlei könne »als eine Art Allzweckwaffe eingesetzt werden«.

In der Praxis fehlt der von Wawzyniak und Wolf geforderte kritische Blick weitgehend. Eine öffentliche Auseinandersetzung der Fachpolitiker der Partei mit eklatanten Widersprüchen etwa in den sehr unterschiedlichen Regelungen zur Isolierung positiv Getesteter und zur Quarantänepflicht für (vermeintliche) Kontaktpersonen Infizierter. Auch Kritik von Medizinern an der Fokussierung auf PCR-Tests, wie sie etwa die Professoren Ursel Heudorf und René Gottschalk in der neuen Ausgabe des »Hessischen Ärzteblattes« formulieren, greifen Linke-Politiker bislang ebenso wenig auf wie Hinweise auf fehlende Studienergebnisse zum Nutzen des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen.

Dabei räumte etwa Christian Drosten erst am 9. September gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Bundestages ein: »Wir wissen nicht, ob nicht die Verwendung von Alltagsmasken in großer Verbreitungsweite dazu führt, dass im Durchschnitt die erhaltene Virusdosis in einer Infektion geringer ist, und dass im Durchschnitt deshalb der Krankheitsverlauf auch weniger gefährlich sein könnte.« Dazu gebe es »keine wissenschaftlichen Belege«, so Drosten unter Verweis auf »große Ausbrüche« in Ländern, in denen »von Anfang an durchgängig Maske getragen« worden sei. Immerhin: Auf der Linke-Webseite kann man erlebten »Missbrauch« von Corona-Restriktionen in einem Kontaktformular melden.