nd-aktuell.de / 04.11.2020 / Ratgeber / Seite 24

Gibt es künftig eine Pflicht zur digitalen Anmeldung?

Fragen & Antworten zur Reiserückkehr aus ausländischen Corona-Risikogebieten

Reisende, die aus ausländischen Corona-Risikogebieten nach Deutschland wollen, müssen sich auf strengere Vorschriften einstellen. So könnten sie zu einer »digitalen Einreiseanmeldung« verpflichtet werden, in der sie detaillierte Angaben zu ihren Aufenthaltsorten machen müssen. Eine entsprechende Möglichkeit sieht ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Dazu nachfolgend Fragen & Antworten.

Welche Regeln für Reisende sind geplant?

Auf Grundlage des Gesetzes könnten Reisende, die aus Risikogebieten nach Deutschland kommen, dazu verpflichtet werden, beim Robert Koch-Institut (RKI) nicht nur Angaben zu ihrer Identität zu hinterlegen, sondern auch Informationen zu ihren Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise. Zu diesem Zweck bringt der Gesetzentwurf auch eine »digitale Einreiseanmeldung« ins Spiel.

Darüber hinaus könnten die Betroffenen dazu verpflichtet werden, eine ärztliche Untersuchung durch die zuständigen Behörden zu dulden, um eine eventuelle Corona-Infektion auszuschließen.

Wie soll die »digitale Einreiseanmeldung« funktionieren?

Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Online-Formulars lässt der Gesetzentwurf offen. Das Bundesgesundheitsministerium will sich auch nicht zu Details äußern und verweist darauf, dass der Entwurf noch zwischen den einzelnen Ministerien abgestimmt werden müsse.

Sind noch weitere Einschränkungen im Reiseverkehr vorgesehen?

Das Gesetz würde den Bundesgesundheitsminister dazu ermächtigen, per Verordnung weitreichende Vorschriften zu erlassen, die auch Fluglinien, Bahnunternehmen und Reisebusanbieter treffen könnten. Ihnen könnte die Personenbeförderung aus Risikogebieten untersagt werden, soweit die Rückreise deutscher Staatsangehöriger weiterhin gesichert ist. Zudem könnten sie verpflichtet werden, Passagierlisten und Sitzpläne an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Vergleichbare Regelungen stehen schon jetzt im Infektionsschutzgesetz. Sie sind aber zeitlich befristet und würden durch das neue Gesetz überarbeitet und verlängert.

Drohen Sanktionen für Reisen in Risikogebiete?

Wer »vermeidbare Reisen« in ausländische Risikogebiete antritt, soll keine Entschädigung für den Verdienstausfall während der vorgeschriebenen Quarantäne mehr bekommen. Eine Ausnahme ist allerdings bei »außergewöhnlichen Umständen« vorgesehen wie bei der Geburt des eigenen Kindes oder dem Tod eines nahen Angehörigen. Als ausdrücklich vermeidbar werden hingegen Urlaubsreisen und »verschiebbare Dienstreisen« aufgeführt.

Ab wann könnten diese Regelungen in Kraft treten?

Das ist noch unklar, aber frühestens im November, wenn der Gesetzentwurf bis dahin alle parlamentarischen Hürden gemeistert hat. dpa/nd