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Wahlgesetz in Baden-Württemberg wegen Coronakrise gekippt

Verfassungsgerichtshof: Anforderungen an Unterschriftensammlungen für Kleinstparteien sind in der aktuellen Situation zu hoch

Mehr als 10.000 Unterschriften müssen Kleinparteien vorlegen, um bei der Landtagswahl 2020 in Baden-Württemberg landesweit antreten zu können. Diese Hürde ist in der Coronakrise zu hoch, urteilt der Verfassungsgerichtshof.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144220.landtagswahl-wahlgesetz-in-baden-wuerttemberg-wegen-coronakrise-gekippt.html

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