nd-aktuell.de / 17.11.2020 / Politik / Seite 2

Politisch motivierte Fehlerquoten

Afghanische Flüchtlinge haben es vor dem Bundesamt für Flüchtlinge schwerer, Schutz zu erlangen

Uwe Kalbe

Am Montag explodierte in der afghanischen Hauptstadt Kabul eine Autobombe. Dabei soll es Opfer gegeben haben, hieß es. Auf Fotos sieht man ein gänzlich zerstörtes Fahrzeug. Die Lage in Afghanistan ist unsicher, auch in der Hauptstadt ist man sich seines Lebens nicht sicher. Der angekündigte Truppenabzug der USA verschiebt die Kräfteverhältnisse im Land, was mit zunehmender Brutalität von beiden Seiten - den Taliban wie auch den Regierungstruppen - beantwortet wird.

Dorthin will die Bundesregierung wieder abschieben lassen. Angeblich sind es straffällig gewordene, alleinstehende junge Männer, denen die Bundesregierung bescheinigt, dass sie in ihrer Heimat sichere Regionen finden, in denen sie nicht bedroht seien. Doch Menschenrechtsorganisationen haben immer wieder Beispiele genannt, dass bei Sammelabschiebungen vor der Coronapandemie auch junge Familien getrennt wurden, dass die Abgeschobenen keine Straftäter waren. Eine aktuelle Nachricht vom Montag berichtet von Sardar Dschafari, der im Januar 2019 aus München abgeschoben wurde und nun, nach einem zähen Ringen auch seiner Unterstützer in Deutschland, wieder zurück darf. Der 23-Jährige muss sein Visum dafür in Indien holen, weil ein Bombenanschlag vor drei Jahren nahe der deutschen Botschaft in Kabul mit über 100 Todesopfern die Entscheidung nach sich zog, dass die deutsche Vertretung keine Visa mehr ausstellt. Am Mittwoch bereits will der 23-Jährige den Flug nach Deutschland antreten und die bereits vereinbarte Ausbildung in Neu-Ulm antreten. Er wolle Bäcker werden wie sein Vater, berichteten die Agenturen.

Bereits Thomas de Maizière hatte kein Hehl aus seinem Unmut gemacht, dass immer mehr Menschen aus Afghanistan nach Deutschland kamen. Das war 2015, die Zahl der Migranten stieg sprunghaft, und der damalige Bundesinnenminister nannte es »inakzeptabel«, dass Afghanistan inzwischen hinter Syrien auf Platz zwei der Herkunftsländer stand. Deutschland stelle Soldaten, Polizisten und viel Entwicklungshilfe zur Verfügung - da könne man »erwarten, dass die Afghanen in ihrem Land bleiben«, wurde de Maizière damals zitiert.

Unter Verweis auf angeblich sichere Gebiete in Afghanistan sah sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damals einem wachsenden politischen Druck der Bundesregierung ausgesetzt. Im November 2015 vereinbarten die Vorsitzenden der Regierungsparteien der Großen Koalition: »Wir wollen zur Schaffung und Verbesserung innerstaatlicher Fluchtalternativen beitragen und vor diesem Hintergrund die Entscheidungsgrundlagen des BAMF überarbeiten und anpassen.« Die internen Leitsätze des BAMF wurden verschärft.

Im Oktober 2016 vereinbarte Deutschland mit der afghanischen Regierung, die sich dem anfangs widersetzt hatte, die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Abschiebungen erfolgten danach im Monatstakt. Und die Zahlen stiegen kontinuierlich - von 121 Abgeschobenen im Jahr 2017 auf 284 im Jahr darauf und über 360 im vergangenen Jahr. Im März wurden die Sammelabschiebungen wegen der Coronapandemie auf Bitten der afghanischen Regierung eingestellt. Wann sie wieder aufgenommen werden, ist unklar, aber nur eine Frage der Zeit, nachdem ein für Montag geplanter Charterflug kurzfristig abgesagt wurde.

Noch immer folgen die Entscheidungen des BAMF der politischen Vorgabe, die von Bundesinnenminister de Maizière begründet wurde. Sie beschönigen die Lage in Afghanistan und die Aussichten der Geflüchteten nach ihrer Rückkehr. Gerichte bewerten die Lage anders, wie die Erfolge nahelegen, die afghanische Flüchtlinge haben, wenn sie den Entscheidungen des BAMF widersprechen. Mit 54,9 Prozent ist die Quote bei den Aufhebungen negativer, also ablehnender BAMF-Bescheide für Afghanen im bisherigen Jahr 2020 überdurchschnittlich hoch. Insgesamt, das heißt unabhängig von der Herkunft der Flüchtlinge, lag die Quote erfolgreicher Widersprüche in dieser Zeit bei 29,8 Prozent. Von den 25 700 in den ersten fünf Monaten dieses Jahres nach einer Klage inhaltlich überprüften Bescheiden des BAMF wurden 7646 wieder aufgehoben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor.

Einen politischen Hintergrund für die überdurchschnittlichen Fehlerquoten beim BAMF legt auch die Tatsache nahe, dass ausgerechnet im Anker-Zentrum im bayerischen Manching die Anerkennungsquote für Afghanen mit nur 27,6 Prozent auffallend niedrig ist. Bundesweit liegt sie bei 59,6 Prozent. Bekanntlich hat die bayerische Landesregierung noch unter Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hier die Modellzentren zentraler Aufnahmelager geschaffen, in denen alles aus einer Hand entschieden werden kann - Erstprüfung, Verfahren und Abschiebung im Falle einer negativen Entscheidung. Von den bundesweit reichlich 800 Abschiebungen nach Afghanistan seit 2016 entfallen knapp 500 auf Bayern. Als die Bundesregierung 2015 daran ging, die Lage in Afghanistan neu zu bewerten, um die Schutzquote afghanischer Flüchtlinge zu senken, lag sie noch bei 86,1 Prozent.

Insgesamt sei die Fehlerquote des BAMF viel zu hoch, findet die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke. Das Bundesamt müsse zumindest bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlicher Fehlerquote alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen, statt dies den Gerichten zu überlassen. Die seien schon überlastet und müssten trotzdem oftmals die Arbeit der Behörde übernehmen, weil Anhörungen oder Bescheide den rechtlichen und Qualitätsanforderungen nicht genügten.