nd-aktuell.de / 18.11.2020 / Ratgeber / Seite 20

Urteile in Kürze

Wenn der Aufzug defekt ist

Die Höhe der Minderung wegen Ausfalls des Aufzugs ist abhängig von der Geschosslage der Wohnung. Für eine Wohnung im dritten Obergeschoss ist eine Minderung von zehn Prozent angemessen. Dem Instandsetzungsanspruch des Mieters kann nicht entgegengehalten werden, es sei ohnehin der Neueinbau des Aufzugs geplant und eine Reparatur daher unwirtschaftlich (Amtsgericht Berlin-Mitte, Az. 10 C 104/19).

Fristlose Kündigung

Grobe Beleidigungen von Mitarbeitern des Vermieters - hier die Äußerungen: »Fick dich«, »Schlampen«, »Fotzen«, Ausstreckend es Mittelfingers - sowie Tätlichkeiten rechtfertigen eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung auch dann, wenn der Mieter wegen einer Hirnschädigung nur bedingt belastbar ist (Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Az. 3 C 340/19).

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn der Mieter die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen verweigert, obwohl er rechtskräftig zu deren Duldung verpflichtet ist (Landgericht Berlin, Az. 67 S 21/20).

Verlust der Wohnungsschlüssel

Der Vermieter hat bei Verlust eines Wohnungsschlüssels für eine zentrale Schließanlage gegen den Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz wegen fahrlässiger Verletzung einer Obhutspflicht. Wenn allerdings eine Missbrauchsgefahr eher fern liegt (zum Beispiel »unbeschriftete Schüssel«), dann hat der betreffende Mieter jedoch nur die Kosten für die Auswechslung des Schlosses in der Wohnungstür und die Anfertigung von neuen Schlüsseln zu übernehmen (Landgericht München I, Az. 31 S 12365/19). DMB/nd