nd-aktuell.de / 25.11.2020 / Ratgeber / Seite 23

Noch fünf Tage

Kfz-Versicherung

Wer sich für einen Wechsel des Versicherungsanbieters entscheidet, sollte die Konditionen nicht aus den Augen verlieren. »Nicht nur die Prämie, auch die Leistungen müssen stimmen«, sagt Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Ein guter Kfz-Haftpflichtvertrag sollte z. B. eine Deckungssumme von pauschal mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorsehen. Der Versicherer sollte in der Kaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten.

Über die Wildschadenklausel sollten Schäden durch Tiere aller Art versichert sein. Auch Schäden durch Marderbisse an Schläuchen oder an der Verkabelung sowie deren Folgeschäden sollten, zumindest bis zu 3000 Euro, ebenfalls versichert sein.

Gut zu wissen: Wer bisher einen Rabattschutz abgeschlossen hatte - dieser verhindert die Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse - sollte den Wechsel zu einem neuen Kfz-Versicherer genau prüfen. Denn dem Nachversicherer wird nur der tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ohne Rabattschutz bestätigt.

Wer mit seinem bisherigen Kfz-Versicherer zufrieden ist und dort versichert bleiben möchte, kann unter Umständen dennoch Prämie sparen. Oft lässt sich mit einer Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsreduzierung erreichen. Versicherte sollten dabei darauf achten, dass sich die Leistungen nicht verschlechtern.

Die wichtigsten Kriterien hat der BdV im Infoblatt »Kraftfahrzeugversicherung« zusammengestellt.

Auch auf der BdV-Website kann man mit einem unabhängigen Vergleichsrechner den für das Kfz günstigsten Anbieter ermitteln. Voreingestellt sind im Rechner schon die Kriterien, die der BdV als Verbraucherschutzorganisation für besonders wichtig und sinnvoll hält.

Wer die Frist zum Wechseln verpasst, kann seinen Kfz-Versicherungsvertrag nach einem versicherten Schadenfall kündigen, wenn das Fahrzeug verkauft wird oder wenn der Kfz-Versicherer die Prämie ohne eine Leistungsverbesserung erhöht. In diesen Fällen sind meist Fristen einzuhalten. BdV/nd