nd-aktuell.de / 25.11.2020 / Ratgeber / Seite 22

Online-Antrag erleichtert Zugang zum BAföG

Ab sofort können Schüler und Studierende in Berlin, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über einen neuen digitalen Antragsassistenten beantragen.

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden einheitliche und nutzerfreundliche Online-Antragsassistenten entwickelt, die sukzessive in jedem Bundesland verfügbar sind und die bislang verwendeten, je nach Bundesland unterschiedlichen digitalen Antragsangebote ersetzen.

Der BAföG-Online-Antrag wurde von Schülern, Studierenden und Eltern in allen Entwicklungsphasen getestet und das Feedback in den Prozess eingespeist. Auch die Bearbeiter in den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken und Kommunalverwaltungen wurden in die Nutzertests eingebunden.

Der digitale BAföG-Antrag ist besonders übersichtlich und datensparsam gestaltet. Ein dynamisches Formular ermöglicht es, dass Antragsteller nur relevante Fragen beantworten müssen. Zudem unterstützen Hilfetexte die Antragstellung. Nachweise können während des Antragsprozesses oder zum späteren Zeitpunkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Studierende und Schüler können den Status ihres Antrags online nachverfolgen. Der Antrag kann über jedes Endgerät genutzt werden.

»BAföG Digital« digital stellt eine sichere Identifizierung und Authentifizierung der Antragstellenden sicher. Durch die Authentifizierung mit der Online-Funktion des Personalausweises wird die höchste Sicherheitsstufe geboten.

Um Zeit und Kosten zu sparen, haben Sachsen-Anhalt als Themenfeldverantwortlicher auf Länderseite und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Federführer auf Bundesseite den Antragsassistenten entwickelt und den übrigen Bundesländern zur Verfügung gestellt. »Einer für alle« bedeutet, dass ein Land eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt. Diese können den Antrag somit nahezu reibungslos übernehmen. Die beteiligten Länder teilen sich die Kosten, um den Dienst zu betreiben und weiterzuentwickeln.

Das BMBF finanziert den First-Level-Support in Form einer Hotline. Der Betrieb des Online-Antrags erfolgt für alle Länder beim IT-Dienstleister Dataport (AöR) im Land Sachsen-Anhalt. dpa/nd