nd-aktuell.de / 25.11.2020 / Ratgeber / Seite 20

Senat stellt Rechner für Mietreduzierungen online

Mietrecht

Unter der Adresse https://mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner/ können Mieterinnen und Mieter feststellen, ob ihre zu zahlende Mieten ab 23. November als überhöht gelten und damit gesenkt werden muss.

Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieterinnen und Mieter ihre Vermieter kontaktieren oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschalten. Auch das funktioniere über ein Online-Formular. Das hat die die Stadtentwicklungsverwaltung Mitte November mitgeteilt.

Seit 23. Februar sind im Zuge des Berliner Mietendeckels die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ab Montag, dem 23. November 2020 sind überhöhte Mieten gesetzlich verboten. Das gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über den vom Staat festgelegten Obergrenzen liegt, die seit Februar bereits bei Neuvermietungen zum Tragen kommen.

Die Mietobergrenzen bemessen sich nach der Ausstattung, dem Baujahr, den Modernisierungsmaßnahmen und der Lage der Wohnung (Siehe nd-Ratgeber vom 11. November 2020). Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel geht davon aus, dass auf dieser Basis etwa 340 000 Wohnungen überhöhte Mieten aufweisen, die gesenkt werden müssen. »Wird der Vermietende nicht von alleine tätig, setzt die Verwaltung den Anspruch der Mieterinnen und Mieter durch«, so der Linke-Politiker.

Über die Verfassungsmäßigkeit des bundesweit einmaligen Mietendeckels in Berlin entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im 2. Quartal kommenden Jahres. Bis dahin empfiehlt Scheel den Mietern, eingesparte Miete zur Seite zu legen. dpa/nd