nd-aktuell.de / 25.11.2020 / Ratgeber / Seite 18

Leserpost

Das Weihnachtsgeschenk des Berliner Finanzsenators

Weihnachten steht vor der Tür und da überlegt sich jeder für sein Umfeld Geschenke. Ein Geschenk hat schon jetzt das Landesverwaltungsamt (LVwA) Berlin an die Pensionäre, die eine amtsunabhängige Versorgung (Mindestversorgung) erhalten, versandt.

In dem Schreiben teilt die Pensionsstelle mit, dass sie beabsichtigt, überzahlte Sonderzahlung (hinlänglich bekannt als Weihnachtsgeld) für 2017, 2018 und 2019 von den Pensionären wieder zurückzufordern. Es handelt sich dabei um drei- bis vierstellige Summen. Ursache, so heißt es in dem Schreiben, ist eine falsche Anwendung der Berechnungsgrundlage.

Ich frage mich, ob sich die Finanzverwaltung in ihren eigenen Bestimmungen auskennt. Offenbar nicht, denn jede Zahlung, die das Haus des Finanzsenators und damit auch das LVwA verlässt, wird geprüft.

Hier hat der Finanzsenator ein doppeltes Spiel mit den betroffenen Pensionären gespielt. Keiner der betroffenen Pensionäre hat je eine Berechnung dieser Sonderzahlung erhalten. Er hat somit nicht erkennen können, ob er überzahlt wurde oder nicht.

Ich werde der Aufforderung nach Rückzahlung nicht nachkommen. Mit dem Ankündigungsschreiben wurde gleichzeitig ein Versorgungsnachweis für den Monat November 2020 versandt, in dem die Berechnung der Nachzahlungen aufgeführt wird. Gegen diesen Versorgungsnachweis sollte jeder Betroffene sofort Widerspruch einlegen, da er sonst diesen Berechnungsmodus und damit die Forderung anerkennt.

Ich kann nur hoffen, dass sich der Finanzsenator noch eines Besseren besinnt und diese irrwitzige Rückforderung zurücknimmt.

Peter Krüger, Berlin, per E-Mail

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