nd-aktuell.de / 25.11.2020 / Ratgeber / Seite 18

Inwieweit gelten die neuen Corona-Regeln auch im Auto?

Die Maskenpflicht ist bundesweit sehr weit ausgedehnt worden. Welche Konsequenzen hat das für Autofahrer? Wen darf ich jetzt in meinem Auto mitnehmen? Wie viele Personen dürfen mitgenommen werden? Müssen Masken beim Fahren getragen werden?
Udo B., Berlin

In Deutschland gelten zur Eindämmung der Corona-Pandemie zunächst bis zum 30. November neue Kontaktbeschränkungen. Danach ist die Zahl der Begegnungen soweit wie möglich zu reduzieren. Nach dem aktuellen bis zum 30. November geltenden Bund-Länder-Abkommen dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstandes mit denen eines weiteren in der Öffentlichkeit treffen - insgesamt nicht mehr als zehn Personen. Das gilt auch für die Mitnahme im Auto.

Drei Freunde aus drei unterschiedlichen Hausständen dürften demnach nicht gemeinsam in einem Auto fahren.

Umstritten ist, ob das Auto zum »öffentlichen Raum« zählt oder privat ist. Das Letztere bestätigt zumindest ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az. 4 OWi 177 Js 68534/29), wonach ein Auto nicht dem öffentlichen Raum zuzuordnen ist. Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass eine solche Einzelfallentscheidung in anderen Bundesländern anders ausfallen kann. Zudem gelten etwa in Bayern die Beschränkungen auch für den privaten Raum und betreffen damit auch die Autofahrer.

Ergo: Auch die erlaubten Personengruppen sollten im Auto möglichst auf den Mindestabstand achten. Fahrten mit haushaltsfremden Menschen sollten auf das Nötigste reduziert werden. Eine Maske ist dabei ebenso ratsam. Grundsätzlich darf man die Maske auch am Steuer tragen. Um aber kein Bußgeld zu riskieren, sollten die Gesichtszüge im Wesentlichen erkennbar bleiben. Das ist bei den vielen handelsüblichen Masken der Fall. nd-Ratgeberredaktion