nd-aktuell.de / 03.12.2020 / Berlin / Seite 10

Verfolgte Kritik

Adbusting - legitimer Protest für die einen, Straftat für die anderen

Marie Frank

Eben noch erklären die beiden Adbuster*innen den anwesenden Pressevertreter*innen, warum das Verfremden von Plakaten keine Straftat darstellt, schon sind sie in eine filmreife Verfolgungsjagd mit der Polizei verwickelt: Die Mitglieder der Kommunikationsguerilla-Gruppe »Polizei abschaffen« hechten die Treppen zum U-Bahnhof Platz der Luftbrücke herunter, können die fünf Beamt*innen, die ihnen gefolgt sind, aber noch abschütteln. Dabei haben sie die Werbevitrine nicht einmal angerührt, zu groß war die Gefahr, von den zahlreich anwesenden Polizeikräften strafrechtlich belangt zu werden. Also entrollen sie das mitgebrachte Poster vor der Vitrine, statt diese wie ursprünglich geplant mit einem Sechskantschlüssel zu öffnen und das darin befindliche Plakat auszutauschen. Bereits zuvor hatten sie in der Berliner Innenstadt laut eigenen Angaben 40 Plakate »gebustet«.

Ihr Ziel, mit der Aktion direkt vor dem Gebäude des Landeskriminalamts (LKA) die in ihren Augen unverhältnismäßige Verfolgung von Adbuster*innen zu thematisieren, haben sie am Mittwoch trotzdem erreicht: Alle konnten sehen, wie die Polizei Menschen wegen einer Aktion verfolgt, die die Berliner Staatsanwaltschaft mehrfach als straffrei eingestuft hat. Damit haben die Beamt*innen den Spruch auf dem selbst gebastelten Plakat unfreiwillig mit Tatsachen untermauert: »Statt Polizeigewalt zu hinterfragen, jagen wir lieber Adbuster*innen nach«, steht dort. »Das ist Privateigentum. Das Öffnen und Überplakatieren ist ein Verstoß«, sagt einer der Polizisten vor Ort.

Tatsächlich ist der Verfolgungsdruck in Berlin auf die selbsterklärte Kommunikationsguerilla, die mit ihren verfremdeten Werbeplakaten meist die Sicherheitsbehörden aufs Korn nimmt, unverhältnismäßig hoch. »Adbusting fällt grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit«, schreibt der Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano auf seinem Verfassungsblog. Je nach Ausgestaltung sei auch die Kunstfreiheit berührt. Trotzdem kommt es in Berlin deswegen immer wieder zu Hausdurchsuchungen, sogar DNA-Spuren und Fingerabdrücke wurden analysiert. Dabei liegt der Sachschaden beim Adbusting bei nur wenigen Euro, ein Bagatelldelikt, der normalerweise keine so schweren Grundrechtseingriffe rechtfertigt.

Die Justiz ist in dieser Frage gespalten: So wurde im Mai dieses Jahres, wie schon im Dezember 2019, ein Adbusting-Verfahren eingestellt und die vom LKA beantragte Hausdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, dass es sich hierbei um »keine Straftat« handele, da weder eine Sachbeschädigung noch ein Diebstahl vorliege. Derweil verfolgen andere Staatsanwält*innen die Protestkunst sogar ohne dass die vermeintlich Geschädigten Strafanzeige stellen. Beim bundesweit ersten Adbustingfall vor Gericht im Oktober vergangenen Jahres (»nd« berichtete) wurde das Verfahren gegen eine Geldstrafe von 1200 Euro eingestellt - und das auch nur, weil der Beklagte die Poster mitgenommen hatte. »Wenn man schon Plakate austauscht, dann nimmt man die Originale nicht mit«, riet die Richterin. Trotz des geringen Sachschadens war der Aufwand enorm: Drei Beamt*innen des Staatsschutzes waren über einen Zeitraum von vier Jahren an den Ermittlungen beteiligt, wie eine Anfrage der Linken ergab.

Der hohe Verfolgungsdruck durch die Polizei dürfte vor allem am Inhalt liegen, vermutet Fischer-Lescano. Er hat den Verdacht, »dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert wird - gerade wenn diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr auseinandersetzen.« Dieses Vorgehen gegen ein bestimmtes Meinungsspektrum sei »grundrechtlich bedenklich«.

Dafür spricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Adbusting in seinem Jahresbericht 2018 dem »gewaltorientierten Linksextremismus« zuordnete - ohne dafür irgendwelche Belege zu liefern. In vier Fällen wurde sogar das überregionale Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum informiert - drei mal durch den Berliner Verfassungsschutz. Dass die Aktion am Mittwoch vor dem LKA stattfand, war kein Zufall: Insbesondere das auf Linksextremismus spezialisierte Dezernat des Staatsschutzes, das LKA 521, ist die treibende Kraft bei der Verfolgung der Bagatelldelikte. »Eine Polizei, die ihre Macht missbraucht, um Kritiker*innen zu verfolgen, gehört besser heute als morgen abgeschafft«, findet Barbara Jendro, Sprecher*in der Adbusting-Gruppe.

Die Aktivistin Frieda Henkel will sich die unverhältnismäßige Repression nicht länger gefallen lassen. Nach einer Hausdurchsuchung wegen eines Plakats, mit dem sie die Bundeswehr »lächerlich« gemacht haben soll, hat sie, nachdem das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.