nd-aktuell.de / 03.12.2020 / Kommentare / Seite 8

Niederlage für Innenministerium

Sebastian Bähr begrüßt das Urteil zum Zeigen der YPG/YPJ-Fahnen

Sebastian Bähr

Das Zeigen der Symbole der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ ist in Bayern nicht mehr verboten. Das Oberste Landesgericht hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen entsprechenden Freispruch zurückgewiesen[1]. Nun kann sowohl auf Demos wie auch in sozialen Medien wieder den nordsyrischen revolutionären Kräften die Solidarität gezeigt werden, ohne Ermittlungen zu riskieren.

Das Urteil ist zu begrüßen und hat hoffentlich auch eine bundesweite Signalwirkung. Denn es ist nicht nur eine Niederlage für die bayerischen Behörden, sondern auch für das Bundesinnenministerium. Dort hatte man versucht, die mit dem PKK-Verbot verbundene Repression schrittweise auch auf die legalen YPG/YPJ zu übertragen. Deren Symbole seien von der PKK vereinnahmt, so die Argumentation, die nun aber vom Gericht zurückgewiesen wurde. Danach bedeutet eine Solidarisierung mit Rojava nicht automatisch eine Bezugnahme zur PKK. Das schafft zumindest etwas Rechtssicherheit.

Das Urteil darf jedoch kein Grund sein, sich nun zurückzulehnen. Innenminister von Bund und Ländern werden weiterhin versuchen, alle linken Kurden sowie ihre Unterstützer zu kriminalisieren. Die hiesige Linke darf nicht Ruhe geben, bis das PKK-Verbot zu Fall gebracht wurde.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145253.ypg-fahne-kurdische-flagge-erlaubt.html