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Corona hat uns allen schon viel abverlangt. Und nun auch noch ein zuckerschaumgebremstes Weihnachtsfest. Schlimmer kann es kaum kommen, sagen in solchen Fällen die Pessimisten, worauf die Optimisten antworten: Oh doch! Weil das so ist, hat der Berliner Senat optimistisch-vorausschauend weihnachtliche Corona-Maßnahmen erlassen, die bei Bedarf und Zuspitzung der Lage jederzeit ausbaufähig sind. Neben der Beschränkung auf Familientreffen mit maximal fünf Personen (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet) gibt es auch musikalische Restriktionen: »Darüber hinaus«, heißt es in der Rubrik »Weihnachten im kleinen Kreis« auf Berlin.de, dem »offiziellen Hauptstadtportal«, »ist das gemeinsame Singen von Weihnachtsliedern wegen der erhöhten Infektionsgefahr verboten.« Also nix mit »Oh du fröhliche«. Interessanterweise betrifft das Verbot nur Weihnachtslieder. Findige Berliner werden jetzt Couplets, Shantys, Wagner-Arien, Bach-Rezitative, Moritaten und Hits aus der Jugendzeit einstudieren. Aber wie gesagt: Auch da kann der Senat jederzeit die Verbotsschraube anziehen. wh

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