nd-aktuell.de / 16.12.2020 / Ratgeber / Seite 19

Verlängerung bis Ende 2021

Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat die entsprechende Sonderregelung bis Ende nächsten Jahres verlängert (über die steuerlichen Folgen siehe Seite 6 dieser Ausgabe). Dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung hat der Bundesrat am 27. November zugestimmt.

Die Regelung sieht vor, dass Kurzarbeitergeld auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Lohns, auf 70 Prozent erhöht wird - für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Die Bestimmungen sollten ursprünglich zum Jahresende auslaufen. Die Regierung geht aber noch nicht von einer Entspannung der Situation aus, wie sie in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April waren es knapp sechs Millionen. Die Summen, die in der Corona-Krise bisher für das Kurzarbeitergeld ausgegeben wurden, bezifferte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf rund 18 Milliarden Euro. Ein Sprecher der BA sprach auf Nachfrage sogar von 19,4 Milliarden Euro.

Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit wird bis Ende Juni 2021 verlängert. Danach werden nur noch 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn bis Ende Juni mit der Kurzarbeit begonnen wurde. Im Gesetzentwurf heißt es dazu weiter, dass die Erstattung wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen solle. Agenturen/nd