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  • Antidiskriminierungsgesetz

Justizsenator: Bislang 113 Beschwerden wegen Diskriminierung

Berliner Landesgesetz gegen Diskriminierung durch Behörden hat sich nach Ansicht von Dirk Behrendt bewährt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Das bundesweit erste Landesgesetz gegen Diskriminierung durch Behörden hat sich nach Ansicht von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bewährt. Im ersten halben Jahr habe es insgesamt 113 Diskriminierungsbeschwerden mit Bezug auf das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gegeben, sagte Behrendt in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das LADG ist am Montag (21. Dezember) genau seit sechs Monaten in Kraft. Die häufigsten Beschwerden (46) habe es wegen möglicher rassistischer Diskriminierung gegeben, betonte Behrendt. Danach folgten Diskriminierungsbeschwerden wegen einer Behinderung (28), wegen einer chronischen Erkrankung (21) und wegen des Geschlechts (13).

Schwerpunkt seien Beschwerden gegen die Polizei mit 23 in der Senatsjustizverwaltung registrierten Fällen gewesen. Das sei seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht einmal eine Beschwerde pro Woche. »Die große Befürchtung von Gegnern des Gesetzes, die Polizei werde lahmgelegt mit Beschwerden, ist nicht eingetreten«, bilanzierte Behrendt.

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An zweiter Stelle folgten demnach Beschwerden über die BVG, also die öffentlichen Verkehrsbetriebe, sowie über Bürgerämter in den Bezirken und die Schulen. Einzelfälle gebe es auch in anderen Verwaltungsbereichen oder im Kulturbereich.

Dies zeige, »dass es durchaus eine Notwendigkeit gab, dieses Gesetz zu schaffen, damit betroffene Menschen ihre Rechte geltend machen können«, sagte der Justizsenator. Zugleich sprach er von einer »maßvollen Anzahl von Fällen« und verwies darauf, dass die Berliner Verwaltung rund 110.000 Mitarbeitende habe. Jeden Tage gebe es unzählige Kontakte mit Bürgerinnen und Bürgern. Das LADG habe nicht dazu geführt, »dass die Menschen mit begründeten oder unbegründeten Beschwerden die Verwaltung lahmlegen«, sagte der Justizsenator. Deutlich werde zudem, »dass unsere Verwaltungen im Großen und Ganzen diskriminierungsfrei tätig sind«.

Behrendt betonte, dass noch nicht gesagt werden könne, wie viele der 113 Beschwerden tatsächlich auch begründet sind. Viele Verfahren liefen noch. Zum Teil sei es der Ombudsstelle gelungen, durch Mediation und Gespräche eine Lösung zu finden.

Erste Gerichtsverfahren nach dem LADG »wird es aber sicher im Laufe des Jahres 2021 geben«, sagte der Justizsenator. Es sei davon auszugehen, dass einige Verbände geeignete Verfahren herausgreifen, um diese auf juristischem Wege zu klären.

Das LADG ist bundesweit die erste so weitreichende Regelung dieser Art. Es soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Bei einer Diskriminierung wegen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, chronischer Erkrankung, Alter, sexueller Identität oder sozialem Status besteht die Möglichkeit von Schadensersatz oder Entschädigung. Dafür sieht das Gesetz eine Beweiserleichterung und ein Verbandsklagerecht vor. epd/nd

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