nd-aktuell.de / 23.12.2020 / Ratgeber / Seite 24

Gelesenes E-Book verschenken?

Ein Weihnachtsgeschenk noch kurz vor Ultimo?

Michaele Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz GmbH

E-Books sind beliebt. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden über 18,8 Millionen verkauft - 2,5 Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Viele Käufer fragen sich, ob sie ihre gelesenen E-Books verschenken oder weiterverkaufen dürfen.

Rechtlich gesehen gilt: Anders als beim Buch in Papierform werden Käufer beim Erwerb eines E-Books nicht zu dessen Eigentümer, sondern erhalten ein Nutzungsrecht. Dies ergibt sich auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die AGB besagen in der Regel, dass die Nutzungsrechte ausschließlich für den Käufer gelten. Er darf das E-Book nicht an andere Personen weitergeben, also weder verschenken noch verkaufen.

Diese AGB-Klausel hat schon vor Jahren das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 10 U 5/11) für rechtens erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Anbieten gebrauchter E-Books auf einer Online-Plattform eine sogenannte öffentliche Wiedergabe ist, welche die Erlaubnis des Urhebers voraussetzt (Rechtssache C-263/18).

Wer E-Books verschenken möchte, muss also zu neuen E-Books greifen. nd