nd-aktuell.de / 23.12.2020 / Ratgeber / Seite 22

Keine Anrechnung

Sterbegeld und BAföG

So das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 2 A 336/19). Die Uni Göttingen hatte einem Studenten nach dem Tod seines Vaters das Sterbegeld als Einkommen der Mutter angesetzt. Wenn ein Beamter stirbt, bekommt die Familie einmalig Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Bezüge. Der Student klagte, weil es auf das BAföG angerechnet wurde. Das ist unzulässig. Denn bei einer Anrechnung auf das Einkommen würde der Zweck zur Unterstützung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten verfehlt. AFP/nd