nd-aktuell.de / 23.12.2020 / Ratgeber / Seite 18

Unerwünschte Werbung negiert?

Ich habe widerliche Nazi-Propaganda in meinem Briefkasten gefunden (Blauer Reiter, Zeitung der AfD-Stadtratsfraktion) und fühle mich dadurch extrem belästigt. Gibt es die Möglichkeit, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten?
Jan K., per E-Mail

Der Bundesgerichtshof hat schon im Dezember 1988 (Az. VI ZR 182/88) klargestellt, dass ungewollte Werbung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Sogar von Verletzung der Eigentumsrechte und Besitzstörung ist seitdem die Rede. Der BGH hat auch festgestellt, dass entsprechende Aufkleber, zum Beispiel mit der Aufschrift »Keine Werbung einwerfen«, von werbenden Unternehmen beachtet werden müssen. Diese (auch selbst gebastelten) Aufkleber sind geeignet, einen Unterlassungsanspruch entsprechend dem BGH-Urteil zu begründen. Kostenlose Wochen- und Anzeigenblätter mit redaktionellem Inhalt gelten laut BGH (Az. I ZR 158/11) nicht als Werbung.

Sie können das betreffende Unternehmen schriftlich auffordern, auf weitere Werbesendungen zu verzichten. Sie nehmen damit ihr Widerspruchsrecht laut Bundesdatenschutzgesetz § 28 Abs. 4 wahr. Eine weitere Möglichkeit: ein Eintrag in die sogenannte »Robinsonliste«, die vom I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V. geführt wird. Sie wirkt gegenüber allen Mitgliedern des Verbandes als Widerspruch gegen die Zusendung von Werbung (www.robinsonliste.de[1]). nd-Ratgeberredaktion

Links:

  1. http://www.robinsonliste.de