nd-aktuell.de / 04.01.2021 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 7

Krankenkassen als Zahlmeister

Reserven von Gesundheitsfonds und gesetzlichen Versicherungen ausgeschöpft

Ulrike Henning

Etwa mit 1,5 Billionen Euro Corona-Kosten rechnete das Bundesfinanzministerium im Oktober. Erfasst waren dabei die entsprechenden Ausgaben der öffentlichen Kassen für die Jahre 2020 und 2021. Enthalten sind darin Stützungs- und Konjunkturprogramme für die Wirtschaft, internationale Hilfszahlungen sowie staatliche Garantien etwa in Form von Bürgschaften. Dazu zählen aber auch die zusätzlichen Kosten für das Gesundheitssystem sowie die Beschaffung von medizinischem Material. Eingerechnet sind auch die wegbrechenden Einnahmen und höhere Ausgaben der Sozialkassen, also der Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der gesetzlichen Pflege- und Gesundheitsversicherung. Mehrausgaben und Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen insgesamt schätzte das Finanzministerium auf 26,5 Milliarden Euro.

Angesichts der Gesamtkosten scheint diese Summe überschaubar, zumal wenn man bedenkt, dass der größte Posten dabei die Ausgaben für das Kurzarbeitsgeld sind. Der ganz große Kassensturz könnte allerdings in den Wochen vor der Bundestagswahl im Herbst stattfinden. Und die absehbare Debatte über die Refinanzierung der Corona-Kosten wird mit einiger Sicherheit auch die Sozialsysteme umfassen. Eine Abwägung der Ausgaben in diesem Bereich wird schon jetzt gefordert - mit ganz verschiedener Ausrichtung: Neoliberale Politiker werden versuchen, erneut Mittel und Leistungen zu streichen, während linke Vertreter für die bessere Ausgestaltung der Daseinsvorsorge votieren werden.

Interessant mit Blick auf die Finanzierung der Corona-Kosten sind die Vorgänge um den Gesundheitsfonds. Dort hinein fließen die Beiträge der gesetzlich Versicherten und auch der entsprechende Anteil der Arbeitgeber. Hinzu kommen Zuschüsse aus dem Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums. Die Gelder werden dann an die Kassen verteilt - entsprechend der Krankheitswahrscheinlichkeit der bei ihnen Versicherten, die etwa bei höherem Durchschnittsalter unterschiedlich sein kann.

Als Sicherung verfügt der Gesundheitsfonds über eine Liquiditätsreserve, mit der Einnahmeschwankungen jeweils im Laufe eines Jahres ausgeglichen werden sollen. Diese Reserve soll mindestens 20 Prozent der monatlichen Ausgaben des Fonds betragen. Da sie in den vergangenen Jahre immer wieder darüber hinaus anstieg und dies nur teilweise durch Senkung der Beitragssätze ausgeglichen wurde, hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Pandemiesituation leichtes Spiel damit, diesen Topf anzuzapfen. Das sogenannte Covid-19-Krankenhausentlastungspaket vom März 2020 bescherte den Kliniken einen finanziellen Ausgleich für verschobene Operationen und Behandlungen eben aus dieser Liquiditätsreserve. Auch die Nichtbelegung von Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie zusätzlich eingerichtete Intensivbetten wurden aus der Reserve finanziert. Etwa sieben Milliarden Euro wurden insgesamt entnommen.

Nun soll zwar mit dem »Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz« vom Dezember ein einmaliger Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds fließen. Das reicht aber bei weitem nicht, um die für 2021 prognostizierte Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 16 Milliarden Euro zu schließen. Weitere acht Milliarden sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen kommen - was diese mit großer Verbitterung kommentierten, denn es handele sich dabei um Rücklagen der Beitragszahler. Auch sei dies ein weiterer »zentralistischer« Eingriff in die Arbeit der sozialen Selbstverwaltung in der aktuellen Legislaturperiode, hieß es von Kassenvertretern. Denn eigentlich sollen die Kassen in ihren Finanzen autonom sein, so ist es die Gesetzeslage. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) muss rund 1,4 Milliarden Euro aus ihren Rücklagen an den Gesundheitsfonds abführen, die Mitglieder der AOK-Familie sollen zusammen mehr als vier Milliarden Euro aufbringen. Um die genannte Finanzierungslücke zu schließen, wird der Zusatzbeitrag - ein Richtwert für die gesetzlichen Krankenkassen - jetzt um durchschnittlich 0,2 Prozenpunkte angehoben.

Es gibt aber Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Ein großer Teil der kleineren Kassen erhöht den Zusatzbeitrag nicht, eine ganze Gruppe zwischen Continentale BKK und der BKK Akzo Nobel Bayern schlägt jedoch 0,1 bis 0,8 Prozentpunkte auf. In diesem Feld bewegt sich auch die TK mit ihren über zehn Millionen Versicherten, die 0,5 Prozentpunkte mehr verlangt. Und ob die Kassen auf Basis des jetzigen Zusatzbeitrages das ganze Jahr 2021 durchhalten können, ist zumindest fraglich. Auch ohne die Pandemie geraten sie nämlich unter Druck. So steigen die regulären Medikamentenkosten weiter, eine Dauerwirkung geht von der Flut an Gesetzen aus dem Hause von Minister Spahn aus. Diese Neuerungen verursachen Mehrausgaben im zweistelligen Milliardenbereich, die über die Jahre anhalten, die Beanspruchung der Kassenreserven ist hingegen nur einmal möglich.

Jedoch wird mit dem Orientierungswert für den Zusatzbeitrag das Ziel erreicht, dass im Wahljahr die Lohnnebenkosten insgesamt unter 40 Prozent bleiben. Union und SPD wollen sich das politisch anrechnen lassen. Die Unsicherheit für die Haushaltslage der einzelnen Kassen gerät dabei aus dem Blick, und offensichtlich soll sich um die Gesamtfinanzen der GKV dann auch anderes Personal bemühen. Achim Kessler von der Linken warnte bereits vor einer noch größeren Finanzierungslücke von über 18 Milliarden Euro für das Jahr 2022.