nd-aktuell.de / 05.01.2021 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 15

Konfliktreiche Rohstoffe

In der EU gelten seit Jahresbeginn neue Regeln für den Handel mit Mineralien wie Tantal und Gold

Hermannus Pfeiffer

Seit dem Jahreswechsel müssen Unternehmen die Konfliktmineralienverordnung der Europäischen Union beachten. Das EU-Regelwerk gilt nicht zufällig für Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und für Gold. Dies sind nämlich die vier Mineralien, welche am häufigsten mit bewaffneten Konflikten und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in Zusammenhang stehen. »Daher ist es sinnvoll, bei diesen anzusetzen«, begründet die Brüsseler Kommission in einer Stellungnahme die Konzentration auf nur vier Rohstoffe. Zumal diese aus der modernen Konsumwelt kaum mehr wegzudenken sind: Sie werden für Mobiltelefone ebenso benötigt wie für Batterien oder Schmuckwaren.

Es kommt häufig zu heftigen Konflikten um die profitable Gewinnung und Vermarktung der sogenannten Konfliktmineralien. Auch die Rohstoffindustrie spielt bei der Unterstützung bewaffneter Gruppen in den Förderländern bisweilen eine böse Rolle. Prominente Beispiele sind die Diamantenproduktion in Sierra Leone, die von 1991 bis 2002 zu einem langen Bürgerkrieg führte, und aktuell bewaffnete Auseinandersetzungen in mehreren Ländern Asiens.

Die EU-Verordnung zielt zunächst auf Rohstoffhändler und Hüttenbetreiber ab. Aber auch die Abnehmer in Chemie-, Technologie- und Automobilindustrien sind zumindest mittelbar betroffen. Importeure sollen nämlich die internationalen Beschaffungsstandards einhalten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt worden sind. An der Ausarbeitung der Regeln waren auch die Industrie und die Zivilgesellschaft.

In den Vereinigten Staaten gibt es schon länger ein entsprechendes Gesetz. Mit dem »Dodd-Frank-Act« hatte die US-Regierung im Jahr 2010 auf die Finanzkrise reagiert. Konfliktmineralien gelten seither sogar als potenzielles Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte. Die EU-Verordnung »geht in manchen Punkten über die Regelung im ›Dodd-Frank-Act‹ hinaus«, lobt die Nichtregierungsorganisation WEED. So zielt die vom EU-Parlament gebilligte Verordnung nicht vorrangig auf das Bürgerkriegsland Demokratische Republik Kongo und dessen Nachbarstaaten.

Die EU schätzt, dass bis zu 1500 Unternehmen direkt von der neuen Verordnung betroffen sind. Für diese gelte nun die Sorgfaltspflicht: Importeure müssen prüfen, was sie kaufen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie nicht mittelbar zur Finanzierung von regionalen Kriegen oder Sklavenarbeit beitragen. Überprüft werden soll dies von »unabhängigen Dritten«. Zudem müssen die Unternehmen jährlich über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten berichten.

Nichtregierungsorganisationen wie Germanwatch halten den Kreis der Verpflichteten freilich für zu klein. Auch sei es unzureichend, dass bei Lieferungen aus Hochrisikogebieten lediglich der Name der Mine genannt werden muss, aus der die Mineralien stammen, sowie gezahlte Steuern und Abgaben anzugeben. International weisen Kritiker zudem darauf hin, dass die Überprüfung Ländersache sei. Einige Mitgliedstaaten könnten lax mit dem Regelwerk umgehen.

In Deutschland wird sich die Bundesanstalt für Geowissenschaft und Rohstoffe mit der Aufsicht befassen. Auch in der Behörde mit Sitz in Hannover könnte es durchaus zu Interessenkonflikten kommen. Zwar wurde eine eigene Stelle errichtet, welche die vom Zoll ausgehändigten Daten der Importeure überprüfen wird. Doch seit zehn Jahren ist in der Bundesanstalt auch die Deutsche Rohstoffagentur beheimatet, die zur ausreichenden Versorgung der deutschen Industrie mit knappen Mineralien beitragen soll.

Immerhin ist die Verordnung ein weiteres Beispiel dafür, dass die sogenannten ESG-Kriterien (Umwelt- und Sozialstandards sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung) nicht mehr nur als »Soft Law« mittels freiwilliger Selbstverpflichtungen ausgestaltet wird, sondern »zunehmend in verbindliche Regelungen« umgesetzt wird, schreibt Fachanwalt Thomas Voland von der Kanzlei Clifford Chance in einer Analyse. Zudem hätten der Industrieverband BDI und Handelskammern ihre Mitgliedsfirmen ausführlich über die neuen Regeln informiert.

Für den Finanzsektor hat die EU bereits neue ESG-Transparenzpflichten verabschiedet. Außerdem kündigte die Kommission vor wenigen Wochen ein Gesetz an, das die Wirtschaft weit über die vier Konfliktmineralien hinaus zur Einhaltung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Standards verpflichten soll. In Deutschland ist für diesen Monat ein neuer Versuch für ein Lieferkettengesetz angekündigt, das unter anderem für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sorgen soll. Die Erfahrungen mit der Konfliktmineralienverordnung werden für all diese Projekte zum Lackmustest werden.