nd-aktuell.de / 06.01.2021 / Ratgeber / Seite 24

Kfz-Steuerreform

was sich 2021 ändert

Mit der Reform der Kfz-Steuer will die Bundesregierung Anreize für eine klimafreundliche Mobilität schaffen. Wer einen verbrauchsarmen Pkw kauft, profitiert steuerlich. Wer sich hingegen einen Neuwagen mit hohem Spritverbrauch (also einen SUV oder Sportwagen) anschafft, zahlt mehr Kfz-Steuern. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind davon nicht betroffen.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden für Pkw-Erstzulassungen ab 1. Januar 2021 ansteigend gestaffelte Steuersätze eingeführt. Das Prinzip: Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz. So steigt der Steuersatz von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95 g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195 g/km).

Die bislang zehnjährige Steuerbefreiung für erstzugelassene reine Elektroautos oder komplett auf Elektrobetrieb umgerüstete Fahrzeuge, die ursprünglich bis Ende 2020 beschränkt war, wird verlängert. Die Steuerbefreiung gilt nunmehr bis 31. Dezember 2025 und wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Bereits seit Mitte des Jahres 2020 wird der Umstieg auf besonders emissionsarme Verbrenner gefördert. Seit 13. Juni 2020 und bis 31. Dezember 2024 erhalten erstzugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km für maximal fünf Jahre eine Steuervergünstigung von 30 Euro pro Jahr, die bis längstens Ende 2025 gewährt wird.

Kleinere und mittelständische Betriebe werden steuerlich entlastet, wenn sie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t nutzen, die auch der Personenbeförderung dienen können. Diese werden künftig nach gewichtsbezogenen Steuersätzen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Auch 2021 gibt es für rund 11 Millionen Autofahrer Änderungen bei der Fahrzeugeinstufung in die Typklassen, während es für etwa drei Viertel aller Fahrzeughalter bei der Typklasse des Vorjahres bleibt. 6,1 Millionen Autofahrer werden künftig höher eingestuft, rund 4,6 Millionen Fahrer profitieren von besseren Typklassen.

Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge soll noch mindestens bis Ende 2021 gelten. Vom erhöhten Umweltbonus profitieren Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Sie werden dadurch für den Endverbraucher um bis zu 9000 Euro günstiger.

Bis 2021 gilt für Motorräder inklusive 125er-Klasse die Abgasnorm Euro 5, die zuvor nur für neue Motorad-Typenzulassungen gegolten hatte. KS/nd