Wenn die Arbeitnehmerin eine leichtere Tätigkeit möchte ...

ausserordentliche kündigung

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Eine 56-jährige Arbeitnehmerin war seit 1972 in einer Gießerei als »Kernputzerin« beschäftigt und musste bei ihrer Arbeit Gewichte zwischen 2 und 30 Kilogramm heben. Da sie langjährig beschäftigt war, konnte das Arbeitsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Doch dann legte die die Frau ein ärztliches Attest vor, in dem empfohlen wurde, sie solle künftig nicht mehr als zehn Kilogramm heben.

Daraufhin kündigte der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit der Begründung, er könne keinen leichteren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 62/94) sah darin keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die angestrebte leichtere Tätigkeit entspreche arbeitsmedizinischen Empfehlungen für Arbeiterinnen dieser Altersgruppe. Bei älteren Arbeitnehmern müssten Arbeitgeber mit reduzierter Leistungsfähigkeit rechnen.

Dem Problem könnten Arbeitgeber begegnen, indem sie den Arbeitsablauf änderten, den Arbeitsplatz anders gestalteten oder Aufgaben umverteilten. Die Arbeitnehmerin wollte mit dem Attest lediglich längerfristig die Zuweisung eines leichteren Arbeitsplatzes erreichen.

Homeoffice abgewiesen

Hat ein 63-Jähriger wegen Corona einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice oder im Einzelbüro?

Der Mann teilte sich in der Firmenzentrale der Arbeitgeberin ein Büro mit einer Assistentin. Im April 2020 beantragte er Homeoffice, solange für ihn das Risiko einer Coronainfektion bestehe. Die Arbeitgeberin könne ihm auch ein Einzelbüro zur Verfügung stellen.

Ein Attest seines Hausarztes bescheinigte dem Mann, dass er aufgrund seines Alters und vieler Vorerkrankungen zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko gehörte. Der Antrag wurde von der Arbeitgeberin dennoch abgewiesen.

Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice sei weder im Arbeitsrecht vorgesehen noch aus dem Arbeitsvertrag abzuleiten, so das Arbeitsgericht Augsburg (Az. 3 Ga 9/20). Der Mann könnte auch in einem Büro mit mehreren Personen arbeiten, wenn entsprechender Schutz getroffen würde. Mittlerweile wird die Assistentin bei seiner Anwesenheit in der Firmenzentrale in einem anderen Büro arbeiten. Mehr könne man nicht verlangen. OnlineUrteile.de

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal