nd-aktuell.de / 21.01.2021 / Kommentare / Seite 8

Überwachung als Brandmal

Die gesamte AfD soll demnächst vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall erklärt werden. Neue Erkenntnisse darf man von einer Überwachung nicht erwarten. Dennoch bringt die Maßnahme einige Vorteile mit sich, meint Robert D. Meyer.

Robert D. Meyer

Trifft es zu, was verschiedene Medien übereinstimmend berichten, steht der Bundesrepublik nächste Woche eine Zäsur bevor: Vieles spricht dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den nächsten Tagen die gesamte AfD als Verdachtsfall einstufen wird. Damit würde erstmals eine Partei zum Beobachtungsobjekt des Inlandsgeheimdienstes, die nicht nur die größte Oppositionsfraktion im Bundestag stellt, sondern auch in allen 16 Landtagen sowie Hunderten Kommunalvertretungen sitzt. Die AfD hat eine Größe und Relevanz erreicht, die rechtsextreme Parteien wie NPD und DVU selbst zu ihren Hochzeiten nie hatten.

Mit der Entscheidung wäre das BfV berechtigt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen, Mitglieder zu observieren, abzuhören und V-Leute einzusetzen. Schockierende neue Enthüllungen über das politische Wesen der Partei sollte von der künftigen Geheimdienstarbeit aber niemand erwarten. Dafür hat der Verfassungsschutz in der Vergangenheit zu oft bewiesen, dass sein eigener Kenntnisstand dem von antifaschistischen Recherchegruppen hinterherhinkt oder der Geheimdienst selbst so tief im braunen Sumpf steckt, dass er Dinge verschweigt. Auch deshalb sollte das BfV gleich im vornherein auf den Einsatz von V-Leuten verzichten, um erst gar nicht in mögliche Interessenskonflikte zu geraten.

Im Fall der AfD ist dies ohnehin nicht nötig. Der Rassismus, die Homophobie, der Antisemitismus, Antifeminismus, die Ablehnung einer pluralistischen Gesellschaft finden für jeden sichtbar statt, nachzulesen, nachzuschauen und nachzuhören in unzähligen Videos, Beiträgen in den sozialen Netzwerken, in öffentlich gehaltenen Reden, Flyern und Blogeinträgen. Wer etwas über die Demokratiefeindlichkeit eines Björn Höcke erfahren will, muss keine verdeckten Ermittler in die Hinterzimmer des Rittergutes Schnellroda einschleusen. Es wäre schon viel erreicht, würde analysiert und ausgewertet, was an Offensichtlichen da ist, nur aber bisher zu wenig Beachtung findet.

Obwohl vom Verfassungsschutz inhaltlich nichts erwartet werden darf, hätte die Entscheidung für eine Überwachung der Gesamtpartei Nebeneffekte, die selbst von Kritikern des Inlandsgeheimdienstes beachtet werden sollten, gerade angesichts des jetzt begonnenen Superwahljahres. Denn als ausgemacht gilt: Ist die AfD erst einmal als Verdachtsfall eingestuft, haben sich sämtliche Gedankenspiele hinsichtlich möglicher Koalitionen oder Tolerierungen seitens der CDU durch die Rechtsaußenpartei auf einen Schlag erledigt. Gibt es von links hundert berechtigte Gründe, warum der Verfassungsschutz besser heute als morgen abgeschafft gehört, so genießt die Institution des Inlandsgeheimdienstes unter konservativen Politikern ein derartig großes Vertrauen, dass die Einschätzung von BfV-Präsident Thomas Haldenwang mehr politische Wirkung in den Reihen der CDU entfaltet, als es Warnungen antifaschistischer Gruppen jemals tun. Das mag frustrierend klingen, sollte aber nicht nur als Nachteil im Kampf für ein Zurückdrängen der AfD gesehen werden. Denn eine ähnliche Bruchlinie zeigt sich auch innerhalb der Partei selbst. Zwar ist die lautstarke Empörung der AfD über eine Beobachtung garantiert, ebenso wie eine Klage gegen den Verfassungsschutz, doch spaltet sich die Partei in zwei Lager. Während die völkischen Nationalisten um Höcke einige Institutionen unserer parlamentarischen Demokratie langfristig überwinden wollen, gibt es auch Kräfte - etwa in Person von Jörg Meuthen - die nach Akzeptanz durch eben diese Institutionen streben. Das Etikett »Überwachung« wird ein Brandmal sein, dass das Lager um den Parteichef wieder loswerden will.

Es wird spannend zu beobachten sein, wie die AfD mit einer Überwachung durch den Verfassungsschutz umgeht, sollte die Einstufung als Verdachtsfall auch vor Gericht Bestand haben. Wahrscheinlich ist, dass der Streit um die richtige Strategie zunimmt. Stärker unter Beschuss dürften jene Funktionäre geraten, die seit Monaten betonten, eine Überwachung müsse unter allen Umständen verhindert werden. Für Meuthen war dies ein Druckmittel, um den Rauswurf von Andreas Kalbitz voranzutreiben. Sein Versprechen hat er somit nicht eingelöst.