nd-aktuell.de / 27.01.2021 / Ratgeber / Seite 23

Die weiße Pracht beschäftigt alle Jahre wieder die Assekuranzen

Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

Wer muss Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten? Welche Versicherung zahlt wann? Der Bund der Versicherten (BdV) erläutert, wie es sich gut durch den Winter kommen lässt.

Wenn Schnee und Eis die Gehwege und Auffahrten unsicher machen, müssen Hauseigentümer, aber häufig auch Mieter, diese Wege räumen, denn sie haben eine Räum- und Streupflicht. Tun sie dies nicht, haften sie für dadurch entstandene Schäden.

Doch gerade Mieter wissen oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind. Eine Privathaftpflichtversicherung - die man immer haben sollte - schützt Mieter und auch alle anderen bei Schäden, die sie Dritten zufügen. Etwa, wenn sie ihrer Schneeräumpflicht nicht nachgekommen sind, während sie berufstätig unterwegs waren, aber genau in diesem Zeitraum jemand auf einer nicht geräumten Fläche vor ihrer Haustür ausgerutscht ist.

Die private Haftpflichtversicherung wehrt aber auch unbegründete Schadenersatzansprüche ab, die an die Versicherten gestellt werden. Das wäre der Fall, wenn jemand trotz geräumter und gestreuter Gehwege ausrutscht oder aus anderen Gründen tatsächlich kein Schadenersatzanspruch besteht.

Hauseigentümer, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben, denn dieses zusätzliche Risiko ist über die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Darüber hinaus empfiehlt sich generell die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadenfälle versichert, die beispielsweise bei viel Schneefall durch Schneedruck entstanden sind. BdV/nd