nd-aktuell.de / 27.01.2021 / Ratgeber / Seite 18

Kassenwechsel wie?

Zusatzbeitrag steigt

Meine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag erhöht. Was kann ich in diesem Fall tun?
Ilona K., Berlin

Ihre Krankenkasse ist nicht die einzige. Zum Jahreswechsel hatten 31 der 76 allgemein zugänglichen Kassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, darunter die Techniker Krankenkasse von 0,7 auf 1,2 Prozent, die Barmer von 1,1 auf 1,5 Prozent und die AOK Nordost von 0,9 auf 1,5 Prozent. Alle begründen die Erhöhung mit steigenden Ausgaben.

Während der allgemeine Kassenbeitrag von 14,6 Prozent, den jeweils zur Hälfte der Versicherte und der Arbeitgeber tragen, gleich geblieben ist, können die Kassen den Zusatzbeitrag je nach Finanzlage flexibel selbst festlegen.

Den Versicherten, die die Erhöhung nicht akzeptieren, steht ein Sonderkündigungsrecht zu - völlig unabhängig, wie lange sie bei der Kasse versichert waren. Wichtig ist: Die Kündigung muss bis Ende des Monats erfolgen, indem die Kasse den neuen Beitrag erstmals erhöht. Aktuell wäre das Ende Januar. Wirksam wird die Kündigung allerdings erst ab 1. April. Bis dahin muss der höhere Beitrag gezahlt werden.

Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht ist seit Beginn dieses Jahres ein Kassenwechsel leichter möglich. Denn statt bisher 18 Monate muss man nur 12 Monate bei dieser Krankenkasse gewesen sein, um kündigen zu können. Die komplette Abwicklung des Wechsels übernimmt die neue Kasse.

Wechselwillige sollten aber nicht vorschnell handeln und sich die neuen Vertragsbedingungen genau anschauen. nd-Ratgeberredaktion