nd-aktuell.de / 06.02.2021 / Berlin / Seite 27

Einfach laufen lassen

Per Gesetz soll der Fußverkehr sicher werden und Freude bereiten.

Yannic Walther

Am U-Bahnhof Weberwiese würde es auch nichts nützen, wenn Fußgänger in den Tiefstart gehen und auf die grüne Ampel warten wie der Sprinter auf die Startpistole. Es ist schlicht nicht zu schaffen, die Karl-Marx-Allee an dieser Stelle in einem Zug zu überqueren. Wie an anderen Berliner Querungen müssen Fußgänger auch hier notgedrungen auf der Mittelinsel die nächste Grünphase abwarten, wenn sie nicht bei Rot über die zweite Fahrbahn gehen wollen. Doch mit zu kurz getakteten Ampelschaltungen soll jetzt Schluss sein. Vergangene Woche hat das Abgeordnetenhaus das bundesweit erste Fußverkehrsgesetz verabschiedet. Der häufigsten Fortbewegungsart in der Stadt wird damit Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt.

Mit der Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes sollen nicht nur Grünphasen verlängert werden, damit Straßen mit Mittelinsel in einem Zug überquerbar werden. Auch zahlreiche andere Verbesserungen sind vorgesehen. Dabei geht es einerseits um mehr Sicherheit, andererseits aber auch um mehr Freude bei der Fortbewegung zu Fuß. So soll es unter anderem mehr Querungsmöglichkeiten geben, die darüber hinaus barrierefrei und sicherer werden sollen. Den Behörden wird aufgetragen, gezielter die Gefahren für Fußgänger etwa durch Falschparker in den Blick zu nehmen. Vor allem ältere Fußgänger dürfte es freuen, dass zudem mehr Sitzgelegenheiten geplant sind. Viele Vorhaben richten sich auch an die jüngsten Verkehrsteilnehmer. So sollen Kinder mehr Spielstraßen bekommen. Außerdem sind die Bezirke aufgefordert, jährlich zehn Gefahrenstellen auf Schulwegen zu beseitigen. Geprüft werden soll auch, ob Park- und Halteverbote vor Schulen und Kitas erforderlich sind.

Harald Moritz, Verkehrspolitiker der Grünen im Abgeordnetenhaus, ist überzeugt, dass das Fußverkehrsgesetz die Lebensqualität aller steigern werde. »Damit bringen wir die Transformation von der autogerechten Stadt zur fußgänger*innengerechten Stadt weiter voran«, sagt er.

Mit dem Gesetz wird auch die Bedeutung des Fußverkehrs für den Umweltverbund hervorgehoben. Knapp ein Drittel ihrer Wege erledigen die Berliner zu Fuß. Für die anderen Fortbewegungsarten im Verbund - Rad und Nahverkehr - gibt es bereits Bestimmungen im Berliner Mobilitätsgesetz. Mit den Ergänzungen zum Fußverkehr werde dieses nun weiter vervollständigt, ergänzt Moritz’ Kollege von der Linksfraktion, Kristian Ronneburg. »Für uns war handlungsleitend, dass die Paragrafen für den Fußverkehr nicht hinter denen für den Radverkehr zurückfallen sollten, schließlich nehmen wir alle am Fußverkehr teil«, so der Linke-Politiker.

Dabei war genau das keine Selbstverständlichkeit. Entwürfe aus der Senatsverwaltung für Verkehr ließen vergleichbar hohe Ambitionen für den Fußverkehr vermissen. »Die Teilgenauigkeit, mit der die Verwaltung noch für die Radfahrenden gekämpft hatte, fand sich in der Qualität und in der Quantität im Fußverkehrsteil bedauerlicherweise nicht wieder«, kritisierte SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf bei der Verabschiedung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus in der vergangenen Woche. Auch Henner Schmidt von der FDP, die zusammen mit der rot-rot-grünen Koalition für das Gesetz gestimmt hat, merkte an, dass das Parlament die Senatsvorlage erheblich korrigieren musste. Abzuwarten bleibe, was aus den vielen Vorhaben im Gesetz folgt. Beim Radteil des Mobilitätsgesetzes sei die Fahrradlobby sehr enttäuscht, was die Umsetzung betrifft. »Dieses Schicksal droht eben auch dem Fußgesetz«, so Schmidt.

Zwar ist das verabschiedete Gesetz um einige Soll-Formulierungen ärmer als der Referentenentwurf aus der Senatsverwaltung. Doch auch diese Absichten werden sich an der praktischen Umsetzung messen lassen müssen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) spricht von einem grundlegenden Umbau der städtischen Infrastruktur. Einem, der mit einem langen Atem umgesetzt werde.

Zumindest gibt das Fußverkehrsgesetz ihrer Verwaltung und den Bezirken einen ersten Zeitplan vor und reagiert auf Probleme, die bei bisherigen Verkehrsprojekten schwer zu übersehen waren. So muss innerhalb von zwei Jahren ein Fußverkehrsplan vorliegen, der konkrete Ausbau- und Sanierungspläne für die teils maroden Gehwege enthält. Damit beispielsweise die Umsetzung neuer Zebrastreifen nicht mehr in den Bezirken feststeckt, kann die Senatsverwaltung solche Verfahren künftig an sich ziehen. Notfalls sollen so auch temporäre Pop-up-Zebrastreifen errichtet werden können. Jeder Bezirk bekommt dennoch und zugleich zwei neue Vollzeitstellen für die Belange der Fußgänger. Außerdem sollen die Bezirke in drei Jahren jeweils ein Modellprojekt für den Fußverkehr wenigstens fertig geplant haben.

Mehr Personal und Pflichten - das freut auch Fuss e.V., den Interessenverein der Fußgänger, der an der Erarbeitung des Gesetzes mitgewirkt hat. »Einhundert Jahre lang ist der Fußverkehr an den Rand gedrängt worden«, kritisiert dessen Vorsitzender Roland Stimpel. Mit dem Fußverkehrsgesetz sei nun aber ein »Meilenstein« errungen. Vor allem in die bezirklichen Modellprojekte setzt Stimpel viel Hoffnung, könnten diese doch in wenigen Jahren schon zeigen, dass eine bessere Verkehrssituation für Fußgänger möglich ist. Neben den knappen Finanzen und dem fehlenden Personal in der Verwaltung sieht Stimpel aber noch eine weitere Baustelle: die Ansprüche anderer Verkehrsteilnehmer. »Immer öfter beobachten wir, dass sich die Interessengruppen von Rad und Auto zum Nachteil der Fußgänger zusammenschließen«, meint er.

Jüngstes Beispiel: der geplante Ausbau des Spreepfads in Charlottenburg-Wilmersdorf zu einem »Rad- und Wanderweg Spreeufer«. Vom Wanderweg, wie ihn sich Fuss e.V. vorstellt, dürfte nach den neuesten Ankündigungen von Senatorin Günther indes nicht viel übrig bleiben. So erklärte sie Mitte Januar, »dass der teilweise sehr schadhafte und zu schmale Weg« idealerweise »barrierefrei ausgebaut und damit einem breiten Nutzerspektrum zugänglich gemacht werden soll«. Fuss e.V. vermutet, dass das nur eines bedeuten kann: Fort mit dem naturnahen Gerümpel, her mit dem breiten Betonweg! Ein Weg also, der eher zum Schnellradeln als zum Flanieren geeignet wäre. Das Fass zum Überlaufen brachte der Zusatz Günthers, dass die Spreepfad-Bewahrer im Rahmen eines Dialogprozesses in die Entscheidung einbezogen worden wären. »Nicht in unserem Namen!«, heißt es dann auch in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung von Fuss e.V. und drei weitere Organisationen, in dem diese aus Protest den vor einem Jahr gestarteten Dialog mit der Senatsverwaltung aufkündigen.