nd-aktuell.de / 09.02.2021 / Ratgeber

Millionen Führerscheine bald ungültig

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

Schrittweiser Umtausch der Fahrerlaubnis – Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist eine Verschiebung der Frist wegen der Corona-Krise aktuell nicht geplant. Diese erste Frist im Januar 2022 ist erst der Anfang eines Stufenplanes, der im Jahr 2033 endet. Unabhängig von den Fristen ist ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes jederzeit möglich. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Gesundheit & Soziales: Sterbehilfe – Noch in diesem Jahr eine Entscheidung? Am 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen den Klagen von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und Einzelpersonen recht gegeben, die sich gegen das 2015 erlassene Verbot organisierter – sogenannter geschäftsmäßiger – Hilfe bei der Selbsttötung richteten. Seitdem ist eine intensive Diskussion entfacht. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Arbeit: Grundsatzurteil – Anspruch auf gleichen Lohn. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Anspruch von Frauen auf gleichen Lohn gestärkt und die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs erleichtert. Verdient eine Frau weniger als der Kollege mit dem mittleren Einkommen der Männer in vergleichbarer Position, gilt dies als Indiz für eine Diskriminierung. Einzelheiten des Urteils im nd-ratgeber.

Wohnen: Mietpreisbremse zieht nicht – Staatshaftung für fehlerhafte Verordnung? Seit 2015 dürfen Vermieter in umkämpften Wohngegenden die Mieten nicht mehr unbegrenzt erhöhen. Das sieht die Mietpreisbremse vor. Doch Behörden haben das vermasselt. Schulden sie Schadenersatz? Die obersten Richter sagen Nein. Fragen & antworten im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wichtig für selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer – Für wen kann sich staatliches Wohngeld lohnen? Arbeitslosigkeit, eine längere Erkrankung, Scheidung, Rentenbeginn oder Familienzuwachs: Es gibt viele Gründe, warum Eigentümer die Kosten für die eigene Immobilie nicht (mehr) tragen können. Seit 2020 ist ein weiterer Grund hinzugekommen: Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen, insbesondere Selbstständigen, Einkommensverluste verursacht. Dass sie – ebenso wie Mieter – Anspruch auf Wohngeld haben können, das sie finanziell entlasten kann, wissen viele Eigentümer nicht. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Rund um die Erbschaft einer Immobilie – Vom Umgang der Erben mit offenen Forderungen. Hat der Erblasser kein Testament verfasst, so greift innerhalb kürzester Zeit die gesetzliche Erbfolge. Existiert ein Testament, wird der Erbe vom Nachlassgericht über die Testamentseröffnung informiert. Kompliziert wird es dann, wenn eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft – nach deutschem Recht besteht diese aus zwei oder mehr Erben, die gemeinsame Rechte am Nachlass haben – vermacht wurde, diese aber noch nicht vollständig abbezahlt ist. Für Erben stellt sich die Frage, wie sie mit den offenen Forderungen umgehen sollten. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherungen: Der gefährliche Bitcoin-Boom – Steiles Auf und Ab der Digital-Währungen. Experten warnen nicht allein vor den Risiken beim direkten Erwerb sogenannter Kryptowerten. Auch Finanzinstrumente, die auf Bitcoin, Ether oder andere Digital-Währungen setzen, sind riskant. Unser Finanzexperte weiß mehr, im nd-ratgeber?

Verbraucherschutz: Betrugsmaschen in Coronazeiten – Wenn sich Betrüger als Impfteam ausgeben. Kriminelle nutzen in den derzeitigen unsicheren Coronazeiten mit vielfältigen Betrugsmaschen gerade ältere Menschen um ihre Ersparnisse zu betrügen. Die aktuellste Methode: Professionell organisierte Betrüger versuchten wegen angeblicher Impftermine Zugang zu Wohnungen von Rentnern zu erhalten. Dabei finden derzeit überhaupt keine Impfungen in Privathäusern statt. Die Bürger müssen zum Impfzentrum kommen. So berichtete das Polizeipräsidium in Straubingen. dass die Betrüger älteren Menschen an der Haustür oder am Telefon einreden, für Impfungen eine Vorab-Gebühr zahlen zu müssen.Mehr dazu im nd-ratgeber.