nd-aktuell.de / 13.02.2021 / Politik / Seite 6

Tschechien hebt Corona-Notstand auf

Die Corona-Infektionszahlen explodieren, dennoch hat das Parlament in Prag die Notstandsmaßnahmen außer Kraft gesetzt. Nun liegt die Vorsorge zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bei den Bezirksverwaltungen.

Jindra Kolar , Prag

Nur noch bis Sonntag gilt für die Tschechische Republik der pandemiebedingte Notstand. Angesichts der immer noch hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus wollte die Regierung unter Ministerpräsidenten Andrej Babiš, den seit dem 5. Oktober vergangenen Jahres verhängten Ausnahmezustand weiter zu verlängern.

Doch das Minderheitenkabinett aus ANO und der sozialdemokratischen CSSD unterlag in einer Parlamentsabstimmung am Mittwochabend. Die Kommunistische Partei (KSCM) - unter deren Duldung die Regierung überhaupt nur handlungsfähig ist - hatte diesmal ihre Unterstützung versagt.

In der Begründung dazu ließ die Kommunistische Partei verlauten, die Regierung habe »einige berechtigte Forderungen der KSCM ignoriert«. Dazu zählte die Öffnung der Schulen sowie auch der Wintersportgebiete unter Hygieneauflagen.

In einer dringlichen Ansprache hatte Premier Babiš vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus gewarnt. Er appellierte an die Bürger, noch vorsichtiger und wachsamer zu sein, denn vor allem die Mutationen seien es, »die töten«. An die Parlamentarier gewandt mahnte er, die bisherigen Maßnahmen fortzusetzen. Wer sich jetzt gegen eine Verlängerung entscheide, sei »mitverantwortlich für den Tod von Menschen«, erklärte Babiš.

Noch vor der Abstimmung im Parlament hatte die Regierung drei Kreise an der Landesgrenze zu Hotspots erklärt und für jeglichen Verkehr geschlossen. Es handelt sich dabei um die an der deutschen Grenze gelegenen Kreise Cheb und Sokolov sowie um den an der polnischen Riesengebirgsgrenze gelegenen Trutnov. Die deutschen Bundesländer Bayern und Sachsen, die an die entsprechenden Kreise grenzen, haben Kontrollen und teilweise Sperren angeordnet. Lkw-Fahrer, die aus Tschechien kommen, müssen an den deutschen Grenzen einen negativen Coronatest vorweisen oder sich unmittelbar an den Kontrollstationen einem Test unterziehen.