nd-aktuell.de / 17.02.2021 / Ratgeber / Seite 22

Firmenwagen zum privaten Gebrauch

urteile in kürze

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. Januar 2020 gelten die Regeln des EU-Mehrwertsteuersystems nur dann, wenn es sich bei der Überlassung des Wagens um eine Dienstleistung gegen Entgelt handelt. Der Arbeitnehmer muss demnach gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer von mehr als 30 Tagen dauerhaft über das Recht verfügen, das Fahrzeug zu privaten Zwecken zu benutzen und andere davon ausschließen.

Wenn der Mitarbeiter den Wagen hingegen ohne jegliche Gegenleistung zur Verfügung gestellt bekommt, findet die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine Anwendung. dpa/nd

Für geschlechtliche Identität keine OP nötig

Der Staat kann die Anerkennung einer neuen geschlechtlichen Identität nicht von entsprechenden chirurgischen Eingriffen abhängig machen.

So urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az. 2145/16 und Az. 20607/16) am 19. Januar 2021. Der EGMR befasste sich mit zwei Fällen aus Rumänien. Zwei als Frauen geborenen Transgender-Personen wollten sich als Männer eintragen lassen, was jedoch von den rumänischen Behörden abgelehnt wurde.

Beide hatten bereits Hormontherapien durchlaufen und sich ihre Brüste entfernen lassen. Doch die rumänischen Behörden verlangten für eine Anerkennung der neuen Identität zusätzliche Operationen. Daraufhin ließ sich einer der beiden später die inneren weiblichen Fortpflanzungsorgane entfernen und männliche Genitalien operieren lassen. Er erhielt in Rumänien neue Identitätsdokumente als Mann, während der andere, der inzwischen nach Großbritannien übergesiedelt war, von den dortigen Behörden auch ohne OP die Papiere als Mann erhielt.

Der EGMR beurteilte die Regelungen in Rumänien als unklar. In beiden Fällen läge eine Verletzung des Rechtes auf Privat- und Familienleben vor. Die Kläger hätten man vor das »unmögliche Dilemma« gestellt: Entweder auf Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität oder auf den Respekt für ihre körperliche Unversehrtheit zu verzichten. epd/nd