nd-aktuell.de / 01.03.2021 / Politik / Seite 5

Ein Erfolg auf nicht ganzer Linie gegen die AfD

Gegen den bekannten Heidelberger Antifaschisten Michael Csaszkóczy wurde ein Hausfriedensbruch-Verfahren eingestellt

Peter Nowak

Der bekannte Heidelberger Antifaschist Michael Csaszkóczy kann aufatmen. »Kein Erfolg auf der ganzen Linie, aber in der gegebenen Situation das Beste, was herauszuholen war«, kommentiert der Realschullehrer Csaszkóczy die Einstellung eines Verfahrens gegen ihn wegen Hausfriedensbruch. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft hatte es eingeleitet, weil Csaszkóczy am 12. Mai 2017 eine Veranstaltung der AfD in einem nach der jüdischen Schriftstellerin Hilde Domin benannten Saal der Heidelberger Stadtbibliothek besuchen wollte.

Als deutlich wurde, dass auch Gegner*innen der rechten Partei der Einladung gefolgt sind, erklärte die AfD die Veranstaltung für nichtöffentlich. Kritische Beobachter*innen wurden zum Verlassen der Veranstaltung aufgefordert. Dazu gehörte auch Csaszkóczy, der als aktiver Antifaschist seit Jahren ein Feindbild der Rechten ist. Nachdem der auf der Veranstaltung anwesende AfD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen hatte, wurde Csaszkóczy mit Hilfe der Polizei des Raumes verwiesen. Er leistete keinen Widerstand und hatte die Veranstaltung auch nicht gestört.

Wie es dazu kommen konnte, dass die AfD in einem öffentlich Raum eine nichtöffentliche Veranstaltung abhalten konnte, wurde nicht aufgeklärt. Stattdessen erhielt Csaszkóczy einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruch, der mit einer Geldstrafe und einer Verwarnung verbunden war. Nachdem er Widerspruch einlegte, kam es am 14. September 2018 vor dem Amtsgericht Heidelberg zu einer Verhandlung, die mit seiner Verurteilung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Euro endete.

Die Vorsitzende Richterin bezeichnete Csaszkóczy in der Urteilsbegründung als »Rädelsführer der Heidelberger Linken«. Bei seiner bloßen Anwesenheit auf der AfD-Veranstaltung gelte er als »Störer« und habe daher »Hausfriedensbruch« begangen. Diese Begründung sorgte bundesweit für Empörung. Pikant ist überdies, dass die Richterin Schwiegertochter des AfD-Mitbegründers Albrecht Glaser ist, der auch als Alter Herr der Heidelberger Burschenschaft Alemannia bekanntgeworden ist.

Gegen die bundesweit kritisierte Verurteilung legte Csaszkóczy Berufung ein. Zu einer neuen Verhandlung kommt es nicht mehr, nachdem nun die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.

Der Antifaschist akzeptierte dabei einen Strafbefehl, den er erhielt, weil er das Urteil über Facebook verbreitete. Damit hatte er gegen einen Paragrafen verstoßen, der das Zitieren aus Prozessakten in laufenden Verfahren untersagt. Eigentlich dient der Paragraf dazu, die Persönlichkeitsrechte eines Angeklagten zu schützen, bevor er Gelegenheit hatte, sich in einer öffentlichen Verhandlung zu verteidigen.

»Dass auch ein Strafbefehl wieder ein ›internes Prozessdokument‹ werden kann, wenn dagegen Widerspruch eingelegt wurde und somit eine Verhandlung bevorsteht, ist ziemlich unbekannt. Ich hätte es ganz bestimmt nicht wissen können«, erklärt Csaszkóczy im Gespräch mit »nd«. Weil er auch für Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen muss, hat die Rote Hilfe ein Solidaritätskonto für ihn eingerichtet.

Erleichtert zeigte sich Csaszkóczy, dass er nach der Einstellung des Verfahrens keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen als Lehrer befürchten muss. Schließlich musste sich Csaszkóczy zwischen 2003 bis 2007 gegen ein Berufsverbot als Lehrer wehren.