Eine harmlose Schaufel Schnee

Winterdienst

  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist nicht erlaubt, im Winterdienst den Schnee vom eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, ist das laut Infodienst Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung.

Der Fall: Ein Grundstückbesitzer ließ über den Rechtsanwalt seinen Nachbarn abmahnen, weil dieser immer wieder Schnee auf sein Anwesen geschaufelt habe. Er solle nun eine Unterlassungserklärung abgeben. Doch nachweisen konnte der Kläger über mehrere Winter nur das Ablegen von ein bis zwei Schaufeln. Mit diesen winzigen Mengen wollte sich das Gericht nicht befassen.

Das Urteil: Ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Klägergrundstück könnten zwar provozieren, so das Amtsgericht München (Az. 213 C 7060/17). Aber diese geringe Menge von einigen Litern Wasser habe keine spürbare Auswirkung auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers. Die Klage wurde abgewiesen. LBS/nd

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