nd-aktuell.de / 03.03.2021 / Brandenburg / Seite 13

Prinz verzichtet auf Prozess

Kein Eilverfahren gegen die Linke zu Wohnrecht im Schloss Cecilienhof

Andreas Fritsche

Am 4. März um 12 Uhr wäre am Tegeler Weg in Saal 143 des Landgerichts Berlin über eine Äußerung verhandelt worden, dass die Hohenzollern angeblich ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof fordern. So stand es im Text einer im August 2019 von der brandenburgischen Linkspartei gestarteten Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern«. Georg Friedrich Prinz von Preußen zog nun aber seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Linke zurück. Wie er am Montagnachmittag mitteilen ließ, habe der Landesverband der Partei »die Verbreitung von Falschinformationen öffentlich eingesehen und auf ihrer Webseite entsprechende Korrekturen vorgenommen«. Deshalb könne auf das Eilverfahren verzichtet werden.

Tatsächlich ist im Internet nun nur noch davon die Rede, dass »zwischenzeitlich auch ein Wohnrecht, zum Beispiel in den Potsdamer Schlössern Cecilienhof oder Lindstedt« Gegenstand von Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg gewesen sei. Dies habe »zu Recht erhebliche öffentliche Empörung ausgelöst und ist mittlerweile vom Tisch«.

»Unser Vorgehen zielte ausschließlich gegen falsche Darstellungen«, so Georg Friedrich Prinz von Preußen. Durch das Einlenken der Partei bedürfe es keinerlei weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen. Das Gericht bestätigte am Mittwoch die Aufhebung des Verhandlungstermins.

Die Linke-Landesvorsitzende Anja Mayer stellte es am Mittwoch etwas anders dar: Dass die Hohenzollern den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurückziehen, »folgt einem Hinweis des Landgerichts Berlin in einem parallelen Verfahren gegen mich persönlich, in dem es ebenfalls um die Forderung eines Wohnrechts ging«, sagte sie. Mayer zufolge hegte das Gericht Bedenken, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, und fragte an, ob Herr Prinz von Preußen den Antrag zurücknehme. Das Gericht habe die Anfrage damit begründet, dass die erforderliche Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei. Da sich im Verfahren um den Text der Volksinitiative »aus meiner Sicht letztlich dieselben Fragen stellen, dürfte wohl eher ausschlaggebend gewesen sein, dass man keine negative Entscheidung kassieren wollte«, mutmaßte Mayer. »Die nun gegebene öffentliche Begründung ist aus meiner Sicht lediglich der Versuch, eine drohende gerichtliche Niederlage abzuwenden und gegenüber der Öffentlichkeit zu kaschieren.« Mayer bekräftigte, die rot-schwarz-grüne Landesregierung wäre »gut beraten, die Verhandlungen mit dem Hause Hohenzollern nicht fortzuführen«.

Derzeit scheint aber gar nicht aktiv verhandelt zu werden. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam über 1,2 Millionen Euro Entschädigung für einst in der sowjetischen Besatzungszone enteigneten Besitz ist bis zum 18. August 2021 ausgesetzt. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte sich mit einer Fristverlängerung einverstanden erklärt, weil sie einer möglichen gütlichen Einigung des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg mit den Hohenzollern über die Eigentumsrechte an diversen Möbeln, Gemälden, Tapeten und anderen Kunstschätzen nicht im Wege stehen wollte. Es wurde befürchtet, dass die Hohenzollern Leihgaben aus Schlössern und Museen der Hauptstadtregion abziehen und anderswo präsentieren, auch wenn die Familie beteuerte, sie beabsichtige dies nicht.

Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) erklärte, er lasse sich mit den Leihgaben nicht erpressen. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) sagte, sie wolle nicht verhandeln, solange Georg Friedrich Prinz von Preußen Historiker und Journalisten verklage. Schließlich stellte Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) fest, weitere Verhandlungen seien nur sinnvoll, wenn die Länder Berlin und Brandenburg das befürworten.

Brandenburgs Finanzministerium kann sich derweil zurücklehnen. Im Rechtsstreit um die Entschädigung hat es durchaus gute Karten. Aber selbst wenn es verliert, wäre die Summe aus einem Sondervermögen des Bundes zu bezahlen.