Wie präzise muss der Händler aufklären?

streit um garantiehinweise beim internethandel

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Der EuGH soll klären, unter welchen Umständen die Informationspflicht besteht und wie umfangreich die Angaben sein müssen. Hintergrund ist, dass EU-Regeln dazu nahezu gleichlautend in deutsches Recht umgesetzt sind.

Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob ein Link auf eine Produktinformation des Herstellers mit einem Hinweis auf eine zeitlich unbeschränkte Garantie ausreicht. Ein Händler hat gegen den anderen geklagt, weil der auf eine Produktinformation des Herstellers verlinkt hatte, ohne genauere Angaben zu der darin enthaltenen Garantie zu machen. Mit seiner Forderung nach Unterlassung verlor er vorm LG Bochum und gewann vorm OLG Hamm.

In der Literatur sei die Frage umstritten, ab wann ein Verkäufer nähere Angaben zu Herstellergarantien machen muss: ob immer bei einer Verlinkung oder erst, wenn er damit wirbt. dpa/nd

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