nd-aktuell.de / 10.03.2021 / Ratgeber / Seite 23

Bafin will Bankkunden im stärken

Streit um unzulässige Zinssenkungen

Nach einer am 29. Januar 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung müssen Banken künftig ihre Kunden nicht nur über unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen informieren, sondern ihnen auch ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen machen. Zu der Verfügung konnte noch bis zum 26. Februar Stellung genommen werden.

»Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten«, erklärte die Behörde dazu. Prämiensparverträge sind langfristige und variabel verzinste Banksparverträge. Nach Angaben der Finanzaufseher enthalten viele ältere Verträge - besonders von Sparkassen - allerdings Klauseln zur einseitigen Absenkung der Verzinsung, die der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2004 für unwirksam erklärt hatte. Es geht um Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 angeboten haben.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Bafin zunächst Verbraucher aufgerufen, ihre Verträge genau auf solche illegalen Zinsklauseln zu prüfen. Zuvor hatte ein Runder Tisch mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern »keine kundengerechten Lösungen gebracht«.

Nun fordert die Bafin, dass die Banken ihren Kunden mitteilen müssen, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde und ob das mit geringeren Zinsen verbunden war. Zudem müssten sie den Sparern ein Angebot machen, um die entstandene Vertragslücke zu schließen - entweder über eine Nachberechnung oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel.

Zu dem Thema laufen auch mehrere Musterfeststellungsklagen. Erst Mitte Januar ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wegen der Kündigung zahlreicher Prämiensparverträge gegen die Stadtsparkasse München vor. Die Bank wies die Vorwürfe zurück, diese Kündigungen seien unrechtmäßig erfolgt.

In einer Reaktion auf die nun veröffentlichte Allgemeinverfügung der Bafin verteidigte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Prämiensparverträge als »hoch attraktiv«. Die gezahlten Zinsen und Prämien überstiegen »bei Weitem die damals und heute am Markt erzielbaren Verzinsungen der meisten anderen Anlageformen«. Das BGH-Urteil von 2004 sei zudem in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen angemessen umgesetzt worden, so der Dachverband DSGV.

Der vzbv hingegen sprach von einer »guten Nachricht« für Verbraucher und ein »deutliches Signal« an die Banken. Für viele betroffene Sparer könnten sich Nachzahlungen von »einigen tausend Euro« ergeben. AFP/nd