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Zahlen & Fakten

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In der Pandemie weniger Fehlzeiten

Im vergangenen Jahr ist in der Corona-Pandemie die Zahl der Krankentage gesunken. So lag der Krankenstand von Erwerbstätigen, die bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind, bei 4,13 Prozent, wie die TK mitteilte. 2019 waren es noch 4,22 Prozent. Im Jahr 2020 war ein TK-Versicherter durchschnittlich 15,1 Tage krankgeschrieben, im Jahr zuvor 15,4 Tage.

Ähnliches meldete auch die DAK. Dort lag der Krankenstand 2020 mit 4,1 Prozent unter dem Vorjahresniveau von 4,2 Prozent. Vor allem die Zahl der kurzen Krankschreibungen habe sich verringert, die der längeren erhöht.

Die Corona-Abstandsregeln haben offenbar andere Infektionen zurückgedrängt: Wegen Erkältungskrankheiten fielen bei der TK im vorigen Jahr 2,29 Fehltage an, 2019 waren es noch 2,37 Fehltage. Bei der DAK gingen die Fehlzeiten durch Atemwegserkrankungen im Corona-Jahr um 3,6 Prozent zurück.

Zugenommen haben dagegen die Krankschreibungen aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen. So war jeder TK-Erwerbstätige 2020 deshalb 2,98 Tage krankgeschrieben. 2019 waren es 2,89 Tage. Auch die DAK meldete eine weitere Zunahme der psychischen Erkrankungen.

Anhaltende Kurzarbeit löst Existenzängste aus

Kurzarbeit hat einer Studie zufolge seit Beginn der Corona-Pandemie zwar viele Arbeitsplätze gerettet, bringt für die Betroffenen aber zunehmend erhebliche Belastungen mit sich. Knapp die Hälfte der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter verzeichneten deutliche finanzielle Einschränkungen, etwas mehr als die Hälfte habe Existenzängste, besagt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Angesichts des historisch beispiellosen Umfangs von Kurzarbeit in der Corona-Krise befürchten die WSI-Forscher Toralf Pusch und Hartmut Seifert, dass sich bei vielen Betroffenen soziale Probleme im Laufe der Zeit verschärften, »da finanzielle Rücklagen vielfach bereits aufgebraucht sind und bei immer mehr Personen weiter schrumpfen werden«. Für ihre Untersuchung hatten sie die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, für die Kantar Deutschland im November mehr als 6100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende online befragte.

Bei der Befragung gaben demzufolge rund acht Prozent an, in Kurzarbeit zu sein. Hochgerechnet auf die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland wären das etwa zweieinhalb Millionen Menschen.

Rund 42 Prozent der befragten Kurzarbeiter erhielten der Untersuchung zufolge im November eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Für sie stellte sich ihre finanzielle Situation etwas besser dar. 53 Prozent der Kurzarbeiter ohne Aufstockung empfanden demnach ihre finanzielle Situation als stark belastend, bei den Aufstockern waren es knapp 42 Prozent. Fast die Hälfte aller Betroffenen (44,4 Prozent) musste seit Beginn der Corona-Krise auf Ersparnisse zurückgreifen.

Jobsuchende müssen sich rechtzeitig bewerben

Wer arbeitslos ist, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden. Die schlägt dann Arbeitgeber vor, bei denen sich die Betroffenen bewerben sollen. »Es muss jedes zumutbare Beschäftigungsangebot angenommen werden«, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Wann eine Stelle zumutbar ist, ist im Sozialgesetzbuch (SGB III Paragraf 140) geregelt. Dort ist unter anderem festgelegt, dass arbeitslose Personen auch Angebote annehmen müssen, die eigentlich nichts mit ihrer bisherigen Tätigkeit zu tun haben. Die Tatsache, dass eine Stelle befristet ist oder der neue Arbeitsplatz weiter als der bisherige vom Wohnort entfernt ist, gilt auch als zumutbar.

Anders sieht es aus, wenn die Stelle gegen tarifvertragliche Bestimmungen verstößt. Die Vergütung darf etwa nicht niedriger ausfallen als im geltenden Tarifvertrag vorgegeben. Auch ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz wäre unzumutbar. Agenturen/nd

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