Verbraucherzentrale rät: Alternativangebote zum Prämiensparvertrag prüfen

Sparkassenkunden werden aus guten Verträgen gedrängt

  • Lesedauer: 2 Min.

Einige Sparkassen im Land Brandenburg versuchen, die Verträge mit ihren Kunden und Kundinnen möglichst geräuschlos zu beenden, indem sie Alternativangebote unterbreiten. Der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist kein Fall bekannt, in dem die Sparkassen ein überzeugendes Angebot gemacht haben. Sie rät aus diesem Grund Betroffenen: Nehmen Sie neue Angebote nicht ungeprüft an.

Verschiedene Betroffene haben der Verbraucherzentrale Brandenburg von Alternativangeboten zu laufenden Prämiensparverträgen berichtet, die ihnen von ihrer Sparkasse unterbreitet wurden. Erkennbar bedarfsorientiert scheinen diese Angebote nicht immer. So sollte das freiwerdende ersparte Kapital beispielsweise in eine Pflegezusatzversicherung, in Rentenversicherungen oder in Mischfonds investiert werden.

»Die meisten Ersatzprodukte können mit der Sicherheit, der Rendite und den niedrigen Kosten eines Prämiensparvertrages nicht mithalten. Es besteht deshalb kein Grund für die Verbraucher, einer möglichen Kündigung der Sparkassen durch Annahme renditeärmerer oder risikoreicherer Alternativangebote auszuweichen oder zuvorzukommen«, erläutert dazu Erk Schaarschmidt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Zusätzlich droht die Gefahr, wenn die Sparer dann auch noch pauschal den Verzicht auf Ansprüche aus ihrem bisherigen Vertrag erklären sollen«, so der Verbraucherschützer weiter.

Sein Rat: Wer einen Prämiensparvertrag abgeschlossen hat, der sollte an diesem so lange wie möglich festhalten. Ist der Vertrag ungekündigt und erhält der Verbraucher dazu ein Alternativangebot, ist es empfehlenswert, sich unabhängig von diesem Angebot beraten zu lassen. Häufig ist es sinnvoller, die Kündigung des Vertrages abzuwarten.

Dann können die Betroffenen überlegen, wie sie ihr Geld anderweitig anlegen oder ob sie die Kündigung und die korrekte Zinsberechnung rechtlich prüfen lassen. Gehen Prämiensparer auf Alternativangebote ein, so sollten sie darauf achten, welchen Inhalt die Kontoauflösungserklärung enthält. Ein Deal mit der Sparkasse, der die Zinsanpassungsansprüche bei Prämiensparverträgen ausschließt, ist im Regelfall nur eins: ein gutes Geschäft für die Sparkasse. VZB/nd

Wer sich zur Zinsanpassung seines Prämiensparvertrages beraten lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden, und zwar nach Terminvereinbarungen unter Telefon (0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung oder per E-Mail-Beratung unter www.vzb. de/emailberatung.

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