nd-aktuell.de / 14.04.2021 / Ratgeber / Seite 24

Jetzt schnell Geschenkgutscheine einlösen

verbraucherzentrale brandenburg rät

Uta S. war stinksauer: »Meine Enkelkinder haben nichts für ihre Gutscheine im Wert von 75 Euro bekommen«, erzählt die Potsdamerin. Sie gehörten zu den ersten Kunden, die mit Wiedereröffnung des Einzelhandels in der vergangenen Woche in den Räumen von SPIELE MAX standen.

Doch es kam anders als gedacht: Der Spielwarenhändler mit über 70 Filialen in 15 Bundesländern ist inzwischen insolvent. Der Kundin wurde daraufhin nur ein Rabatt in Höhe der 75 Euro bei einem Wareneinkauf von 212,50 Euro eingeräumt. Denn die Einlösung der Gutscheine wurde wegen der Insolvenz abgelehnt.

»Leider zu Recht«, wie der Rechtsreferent Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt. »Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Gutschein nicht mehr eingelöst werden«, sagt der Rechtsexperte. Der Wert von Gutscheinen könne nur als Forderung im Insolvenzverfahren »zur Tabelle« angemeldet werden.

Ist das Vermögen verwertet und das Verfahren abgeschlossen, erhalten alle Anspruchsinhaber*innen lediglich einen Anteil auf ihre Forderung. »Der Anteil liegt meist bei unter fünf Prozent des Gutscheinbetrages«, ergänzt Bartel.

Gutscheinfristen verlängern sich

Noch ein Hinweis: Sollten ältere Gutscheine während des Lockdowns abgelaufen sein, so heißt das nicht, dass diese nicht mehr eingelöst werden können. »War die Einlösung wegen der Pandemie und deshalb geschlossener Geschäfte nicht möglich, verlängert sich die Frist nach unserer Ansicht um diesen Zeitraum«, sagt Robert Bartel. Er rät in solchen oder anderen Fällen, in denen die Einlösung wegen einer abgelaufenen Frist abgelehnt wird, sich von den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. VZB/nd

Ratsuchende können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: telefonische Beratung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung[1] oder per E-Mailberatung unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung[2]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
  2. http://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung