nd-aktuell.de / 14.04.2021 / Ratgeber / Seite 22

Rechte lesbischer Paare mit Kind stärken

reform des abstammungsrecht

Einen entsprechenden Entschließungsantrag auf Vorlage von Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag beschlossen.

»Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind«, erläuterte der Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. »Wird ein Kind in einer Ehe geboren, hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.«

Zwei Mütter zu haben, ist im Abstammungsrecht bisher nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung argumentiert, es hinke der gesellschaftlichen Realität hinterher. »Kinder aus Zwei-Mütter-Familien haben einen Anspruch, mit zwei rechtlich anerkannten Elternteilen aufzuwachsen«, so der Justizsenator Behrendt weiter. »Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohls ändern.«

Die Bundesratsinitiative hat nach Angaben der Justizverwaltung außerdem das Ziel, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen. AFP/nd