Aber nur eine eingeschränkte Vertretung

ab 2023 Neues Recht zur Vertretung bei Ehepaaren

  • Margit Winkler
  • Lesedauer: 3 Min.

Das sieht das neue Recht zur Vertretung bei Ehepaaren vor. Durch die Einschränkung wird folglich der Rest der Vertretung durch gerichtliche Betreuung geregelt. Diese Neureglung bringt keine wirkliche Entlastung für Eheleute und macht noch mehr deutlich, wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist.

Anerkannte Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden sollen den Ehepartner aufklären, was er alleine entscheiden darf. Alles andere kann nur durch gerichtliche Betreuung gelöst werden. Bevor er diese »automatische Bevollmächtigung« erhält, muss er Nachweise erbringen, die klar machen, dass er die Vollmacht nicht missbraucht. Und dies in einer Notsituation.

Betreuungsbehörden und anerkannte Betreuungsvereine informieren über Reichweite und Grenzen der Befugnisse.

Die Annahme der Bevollmächtigung ist an fünf Bedingungen geknüpft:

1. Die Partner dürfen nicht getrennt leben.

2. Es darf keine Vollmacht ausgestellt sein.

3. Es darf keine Betreuung eingerichtet sein.

4. Es darf keine Äußerung vorliegen, dass der Partner nicht vertreten soll.

5. Bestätigung durch ärztliches Attest zur körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung des Gatten.

Wenn dies nachgewiesen ist, dürfen Partner sich für sechs Monaten im Bereich der Gesundheit und Öffnung der Post vertreten.

Vorsorgevollmacht ist nach wie vor erforderlich

Eheleute, die keine gültige Vorsorgevollmacht vorlegen, können also bis zu sechs Monaten nach Antrag bei der Betreuungsbehörde oder beim anerkannten Betreuungsverein den Partner in Fragen der Gesundheit und Erledigung der Post vertreten. Die Betreuungsstellen klären über die Grenzen der Vollmacht auf. Es ist zu erwarten, dass diese Stellen auch überprüfen, ob alle vorstehend genannten fünf Voraussetzungen zutreffen.

Für alle anderen Geschäfte, beispielsweise Finanzen, Bestimmung des Aufenthaltes, Umgang mit Behörden, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer notwendig. Das kann der Partner oder jemand anderes sein. Das wird erforderlich, zumal diese Vollmacht nur für sechs Monate gilt und nur für den Notfall ausgelegt ist.

Entlastung für Betreuungsbehörden und Krankenhäuser

Durch die Bevollmächtigung im Bereich Gesundheit profitieren staatliche Institutionen wie Betreuungsbehörden oder Krankenhäuser, denn diese werden entlastet. Gleichzeitig entsteht eine gewisse Gefahr, weil Eheleute nun die Auffassung vertreten könnten, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. Das bedeutet jedoch gerichtliche Betreuung für alle Angelegenheiten über die Gesundheit hinaus und nach sechs Monaten umfängliche Betreuung.

Gegenseitige Vertretung aufgrund der Ehe schon seit 2015 diskutiert

Im Moment dürfen sich Eheleute nicht gegenseitig aufgrund ihrer Ehe vertreten. Die neue Notfall-Regelung wird ab 2023 gültig. Die Justizministerkonferenz diskutiert eine Notfall-Vertretung unter Eheleute schon seit 2015. Der erste Entwurf war umfänglich und auch die automatische Vertretung für Finanzen und Vermögens war eingeschlossen. Das erscheint nur logisch, denn gerade bei Pflegebedürftigkeit und Krankheit werden finanzielle Entscheidungen notwendig. Aufgrund der »Missbrauchsanfälligkeit« ließ sich dieser Umfang nicht durchsetzen.

Die Autorin ist Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung in Friedberg.

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