nd-aktuell.de / 19.04.2021 / Politik

Grüne wollen Wahlhürden für kleine Parteien senken

Wegen der Corona-Pandemie sei es schwieriger, genügend Unterstützerunterschriften zu sammeln

Berlin. Die Grünen wollen per Gesetz die Zulassungshürden zur Bundestagswahl für kleinere Parteien deutlich senken. Ein Entwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, den sie in dieser Woche in den Bundestag einbringen wollen, sieht vor, die Zahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften auf 30 Prozent des geltenden Wertes zu verringern. Auf diese Weise solle in Pandemiezeiten Chancengleichheit hergestellt werden.

»Wahlfreiheit muss auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden. Es ist eine Frage der Fairness, dass bei der Bundestagswahl auch Parteien antreten können, die bisher nicht in Parlamenten vertreten sind«, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Sie wies darauf hin, dass das Sammeln der notwendigen Unterschriften unter Pandemiebedingungen erschwert sei.

Normalerweise machen die kleineren Parteien dies vor allem an Infoständen in Fußgängerzonen, was derzeit aber kaum geht. Deswegen hat unter anderem bereits die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) eine Klage samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vor der jüngsten Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte das Landesverfassungsgericht das Parlament dazu gezwungen, die nötige Unterschriftenzahl zu halbieren. Das Verfassungsgericht in Berlin erklärte hingegen eine vom Parlament vorgenommene Reduzierung um 50 Prozent für nicht ausreichend. Es regte Mitte März eine Senkung auf 20 bis 30 Prozent des bislang üblichen Wertes an.

»Wir können nicht akzeptieren, dass die Koalition das Thema aussitzt, wegen des Widerstands der SPD handlungsunfähig ist und das Parlament so in dieser Sache keine Entscheidung trifft«, sagte Haßelmann weiter. »Der Gesetzgeber sollte in der Lage sein, dieses Problem kurzfristig zu lösen, bevor das Bundesverfassungsgericht zu einer Entscheidung kommt. Wer so arbeitet wie die Koalition hier, hat offenbar keinen Gestaltungsanspruch mehr.« dpa/nd