nd-aktuell.de / 27.04.2021 / Politik / Seite 4

Weiteres Urteil gegen Küstenautobahn

Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen A20-Ausbau statt

Dieter Hanisch, Kiel

Eine weitere Schlappe für die Planer des Weiterbaus der A20 in Schleswig-Holstein: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Klage eines Ehepaars statt. Das bestätigte am Montag eine Gerichtssprecherin. Seit 2009 endet die Küstenautobahn, die einmal bis ins niedersächsische Westerstede führen soll, mitten in der Landschaft des Kreises Segeberg.

Erfolgreich beklagt wurde ein Teil der geplanten Trassenführung des 20,6 Kilometer langen Bauabschnitts zwischen Wittenborn und Bad Bramstedt, für den Umweltschützer in Leipzig bereits zuvor Planungsnachbesserungen erwirkt hatten. Ein Paar, dessen Resthof in Schmalfeld im Kreis Segeberg an das Bauprojekt angrenzt, wehrte sich. Die Kläger fürchteten, dass das von ihnen über einen Brunnen zur Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser durch den Straßenbau nicht ausreichend Schutz erfährt. Als Begründung wurde ein Verstoß des Landes Schleswig-Holstein gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot der EU ins Feld geführt.

Die Richter bestätigten nun, es gebe wesentliche Defizite bei den erforderlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen des Baus auf das Grundwasser und attestierten der Planungsbehörde einen erheblichen Verfahrensfehler. Die Entscheidung über die Klage aus dem Jahr 2018 hatte so lange auf sich warten lassen, weil man noch auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes warten wollte, ob Privatleute bei Verschlechterungen des Grundwassers überhaupt eine Klageberechtigung besitzen. Dies hat der EuGH nun ausdrücklich bejaht.

Der auf Umweltrecht spezialisierte Anwalt Wilhelm Mecklenburg aus Pinneberg begrüßte die Leipziger Entscheidung. Nun könnten nicht nur Umweltverbände und Kommunen gegen behördliche Planfeststellungen vorgehen, sondern auch davon betroffene Privatpersonen. Damit gibt es weiterhin für 70 fehlende Kilometer der A20 kein Baurecht.

Unterdessen explodieren auch die Kosten für das vom Umweltverband BUND zu den zwölf unsinnigsten und umweltschädlichsten Autobahnprojekten gezählte Vorhaben. Im Bundesverkehrswegeplan 2015 waren für die Baufortsetzung noch 3,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Der BUND kalkuliert mittlerweile mit rund sieben Milliarden. Die Bundesregierung teilte der Linksfraktion im Bundestag zuletzt auf eine Anfrage hin mit, die Kosten hätten sich gegenüber 2015 um 23 erhöht.

Der erste Spatenstich für die A20 erfolgte bereits im Dezember 1992. Seither wurden rund 340 Kilometer Autobahn ab dem Kreuz Uckermark gebaut.