nd-aktuell.de / 28.04.2021 / Ratgeber / Seite 24

Online-Shopping von BH, Slip & Co.: Widerruf ist möglich

Verbraucherzentrale erklärt, wann Hygieneschutz eine Rolle spielt

Doch die Ablehnung ist rechtswidrig. Denn Käufer*innen haben auch nach der Anprobe ein Widerrufsrecht. Welche Regelungen gelten und was Betroffene tun können, wenn Anbieter das Widerrufsrecht nicht akzeptieren, erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Eine Verbraucherin aus Brandenburg staunte gleich zweimal: Zunächst erhielt sie ihre BHs wider Erwarten aus China und nicht aus Österreich, wo sie die Unterwäsche eigentlich bestellt hatte. Dann teilte der Anbieter ihr mit, sie könne die Unterwäsche nicht zurücksenden, da sie die Ware anprobiert und damit das Hygienesiegel verletzt habe. Die VZB-Juristin Stefanie Kahnert kennt dieses immer wiederkehrende Argument. Doch die Rechtslage ist eindeutig: »Eine Anprobe von Unterwäsche führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht erlischt«, so Stefanie Kahnert. Schließlich haben Kundinnen auch in einem Geschäft die Möglichkeit, BHs anzuprobieren.

Ausnahmeregelung beachten

Allerdings gibt es tatsächlich eine gesetzliche Bestimmung, die ein Rückgaberecht für Artikel ausschließt, wenn diese einen besonderen hygienischen Schutz benötigen, eine Versiegelung vorhanden ist und Verbraucher diese entfernt haben. »Kosmetikprodukte wie Lippenstift, Mascara oder Deoroller aber auch Kontaktlinsen oder Zahnbürsten kommen bei der Nutzung intensiv mit dem Körper in Kontakt und lassen das Widerrufsrecht bei einem Bruch der Versiegelung erlöschen«, sagt Stefanie Kahnert zur Ausnahmeregelung. Unterwäsche oder Bademode sind davon allerdings nicht betroffen. Die Anbieter dürfen aber bei diesen Waren, ebenso wie im Laden, eine vorsichtige Anprobe ohne das Verursachen von Gebrauchsspuren von den Kunden erwarten. Auch extra angebrachte Wäscheschutzfolien, die eine Anprobe nicht beeinträchtigen, sollten nicht entfernt werden.

Verbraucher*innen, die Unterwäsche online bestellt haben und denen der Verkäufer den Widerruf des Vertrags verwehrt, rät Stefanie Kahnert, nochmals schriftlich mit Hinweis auf die geltende Rechtslage zu widerrufen. Ob Rücksendekosten anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Ein Blick auf die Rückgabe-Regelungen des Online-Shops kann daher schon vor dem Kauf böse Überraschungen ersparen.

Wer grundsätzlich unsicher ist, ob bei bestellten Waren ein Widerrufsrecht besteht, kann seinen Fall unkompliziert und kostenlos mit dem Umtausch-Check der VZB überprüfen. Das Online-Tool bietet Hilfe bei einer Vielzahl von Fragen rund um Rückgabe, Garantie und Gewährleistung. VZB/nd