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Wildunfälle im Vorjahr auf Rekordhöhe

Risiko im Frühjahr: Vorsicht vor Wildwechsel

  • Lesedauer: 2 Min.

Gerade in der Dämmerung und bei Nacht sollten sich Autofahrer jetzt auf häufigeren Wildwechsel einstellen. Die Zeitumstellung hilft dabei nicht: Mit ihr ändert sich zwar das Verkehrsaufkommen zu bestimmten Tageszeiten, nicht aber der Rhythmus der Tiere.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Autoversicherer 2019 rund 295 000 Wildunfälle registriert. Dabei verunglückten 2867 Kraftfahrer, darunter 12 Menschen tödlich.

»Die meisten Unfälle mit Wildtieren ereignen sich in den Monaten April und Mai. Besonders in unmittelbarer Nähe zu Feldern und Wäldern müssen Autofahrer gerade in der jetzigen Jahrszeit mit plötzlich auftauchendem Wild rechnen. In diesen Bereichen müssen sie immer darauf gefasst und mit entsprechender Weitsicht unterwegs sein«, sagt der Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Um einem Wildunfall aus dem Weg zu gehen, sollten Autofahrer an Gefahrenstellen die Geschwindigkeit vorsorglich reduzieren und permanent bremsbereit sein.

Streckenabschnitte mit erhöhtem Wildwechsel sind durch das »Wildwechsel«-Verkehrsschild mit dem springenden Hirsch gekennzeichnet. Hier sollten Autofahrer besonders aufmerksam sein und ihr Tempo anpassen. An hochkritischen Wildgefahrenstellen sind die Leitpfosten inzwischen meistens mit zusätzlichen Wildwarnreflektoren ausgestattet.

Quert Wild unverhofft die Fahrbahn, so hat der Kraftfahrer oft kaum Zeit zu reagieren. Was sollte er dringend beachten? Anstatt auszuweichen sollte lieber eine beherzte Vollbremsung eingeleitet werden. Die Folgen eines Ausweichmanövers sind oftmals schwerwiegender als mit dem Tier zu kollidieren.

»Solche Folgeunfallschäden sind im Zweifel auch nicht durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild«, erläutert der Schadengutachter Achmed Leser.

Ein Wildunfall ist unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Diese stellen dem Geschädigten eine Wildunfallbescheinigung aus, die für die Schadenregulierung mit der Versicherung unbedingt benötigt wird. Und: Angefahrene oder getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. TÜV/nd

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