nd-aktuell.de / 28.04.2021 / Ratgeber / Seite 22

Andere Berechnung führt zum Minus

elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes kann sich seit diesem Jahr aufgrund einer Änderung der Berechnungsgrundlagen ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es ein monatliches Minus von maximal 40,43 Euro geben. Dies gilt aber nur für ein sehr gut verdienendes Elternteil mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4100 Euro. Die Änderungen beim Elterngeld greifen bei Kindern, die ab 1. Januar 2013 geboren wurden.

Grund für die mögliche Differenz beim Elterngeld ist, dass sich die für die Höhe maßgebliche Berechnung des Nettoeinkommens geändert hat. Neuerdings wird dieses bei Angestellten und Selbstständigen durch den Abzug pauschalisierter Beträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ermittelt. Das soll vor allem bei Selbstständigen die bisher sehr komplizierte Berechnung erleichtern und die Behörden entlasten. Dies kann bei Gutverdienern aber zu einer gewissen Diskrepanz führen, weil Beitragsbemessungsgrenzen nicht gelten und dadurch auf dem Papier leicht höhere Abzüge angenommen werden.

Hinzu kommt, dass für die Berechnung der Höhe des Elterngelds die Steuerlast von Anfang 2012 zugrunde gelegt wird, womit zwischenzeitliche Änderungen wie die Erhöhung des Steuerfreibetrags nicht in die Berechnung der Pauschalen einfließt. AFP/nd