Schnelltest muss tagesaktuell sein

wie geht einkaufen?

  • Lesedauer: 1 Min.

Mit Inkrafttreten des verschärften Infektionsgesetzes gelten seit Sonnabend in Berlin im Einzelhandel neue Beschränkungen - auch in Geschäften für den Alltagsbedarf wie Supermärkten. Danach dürfen Läden mit weniger als 800 Quadratmeter Fläche nur noch maximal 40 Kunden gleichzeitig reinlassen. In kleineren Geschäften darf sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Ist die Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter, so stehen jedem Kunden 40 Quadratmeter zur Verfügung. Dem neuen Bundesgesetz entsprechend dürfen künftig also nur noch halb so viele Kunden in die Geschäfte als bisher. Das wiederum dürfte insbesondere in Stoßzeiten zu Warteschlangen führen, die man eigentlich vermeiden soll.

Generell dürfen Läden nur noch für Kunden öffnen, wenn diese einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Das gilt auch für Friseure und Fußpflege. Ausgenommen von Schließungen oder Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. nd-Ratgeberredaktion

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