nd-aktuell.de / 04.05.2021 / Ratgeber

Wie man sich online vor Hackern schützt

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

Das Online-Verhalten von Senioren zeigt einer Studie zufolge: Nur 34 Prozent ändern und sichern regelmäßig ihr Passwort. Insgesamt glauben Senioren, dass sie online ziemlich sicher unterwegs sind. So geben 64 Prozent von ihnen an, niemals auf verdächtige Links in E-Mails zu klicken, 58 Prozent verwenden Antivirensoftware und 57 Prozent laden niemals Dateien von unbekannten Personen herunter. Die Fakten im nd-ratgeber.

Soziales & Gesundheit: Alzheimer und Demenz – Sieben Irrtümer über Alzheimer-Krankheit. Immer noch gibt es viel Verunsicherung im Zusammenhang mit Alzheimer, auch »Krankheit des Vergessens« genannt. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI) klärt über sieben Irrtümer auf. Die Einzelheiten im nd-ratgeber.

Arbeit: Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pandemie – Mund-Nasen-Schutz, Schutzschirm, Gesichtsvisier? Seit dem 21. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft ist. Sie soll das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit minimieren sowie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten schützen. Aktuell müssen Arbeitsgerichte häufig Fälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entscheiden. Eine kleine Auswahl hat die AG Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zusammengestellt. Die Einzelheiten dazu im nd-ratgeber.

Wohnen: Rund um die Biotonne – Gehören alle Essenreste in die Biotonne? Schalen von Früchten, benutzte Kaffeefilter, verdorbener Joghurt: Essensreste fallen im Haushalt öfter an. Aber dürfen sie alle in die Biotonne? Nahrungsmittelreste lassen sich nicht immer vermeiden. Für Verbraucher stellt sich die Frage: Dürfen alle Essensreste in die Biotonne oder müssen mache Produkte in den Restmüll? Denn nicht bei allen Küchenabfällen erschließt sich sofort, wie sie umweltgerecht entsorgt werden. Mehr im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wohnungseigentümer und bauliche Veränderungen – Markise oder Verglasung einfacher machbar. Wohnungseigentümer, die eine Markise an ihrem Balkon anbringen lassen oder ihren Balkon verglasen lassen möchten, können dies nicht im Alleingang tun. Balkone sind Gemeinschaftseigentum, ergo muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darüber beschließen. Mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz können solche baulichen Veränderungen in der Regel aber einfacher als bisher umgesetzt werden, da nur noch die einfache Mehrheit der Eigentümerversammlung für den Beschluss nötig ist. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Mehr finden Sie im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Notarkammer Berlin zur notariellen Pflicht zur Verschwiegenheit – Strenge Schweigepflicht gegenüber Dritten. Auch in Krisenzeiten müssen wichtige Verträge beurkundet, Vereinbarungen beglaubigt, Urkunden sicher aufbewahrt werden. Notare erfüllen eine unabdingbare Funktion in unserem Rechtssystem. Die berufliche Pflicht der Notare zur Verschwiegenheit ist in der Bundesnotarordnung geregelt. Sie gilt auch für die Mitarbeiter eines Notars. Gegenüber Dritten darf ein Notar nur Auskunft über inhaltliche Fragen erteilen, soweit für den Notar gesetzliche Mitteilungs- und Auskunftspflichten bestehen. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Versicherung für kostspielige Gefährte – Elektro-Bike-Boom ruft Langfinger auf den Plan. Corona beschert dem Elektro-Bike ein echtes Allzeithoch. Doch das infektionsfreie Gefährt ist auch begehrtes Diebesgut, wie der Bund der Versicherten (BdV) informiert. Seit Beginn der Corona-Krise haben viele Deutsche ihre Liebe zum Fahrrad entdeckt. Elektrofahrräder stehen dabei besonders hoch im Kurs. Doch die kostspieligen Gefährte sind nicht nur ein begehrtes Diebesgut, sie sind aufgrund ihres hohen Tempos auch für eine Zunahme an Unfällen verantwortlich. Wie also kann man das motorisierte Zweirad bestmöglich gegen Diebstahl, Vandalismus & Co abzusichern? Mehr dazu im nd-Ratgeber?

Verbraucherschutz: Auto/verkehr – Reifenwechsel. Von »O wie Oktober bis O wie Ostern« lautet die Faustregel für den Reifenwechsel. Die Zeit ist gekommen, um Sommerreifen aufzuziehen. Fragen & Antworten im nd-ratgeber.