nd-aktuell.de / 05.05.2021 / Ratgeber / Seite 23

Verbraucherzentrale bietet für Einsprüche eine interaktive Briefvorlage

Was tun, wenn das amazon-Konto gesperrt wurde?

Verbraucher, die ihre Pakete zu häufig zurückschicken, erhalten von Amazon dann folgende Nachricht: »Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitungen der haushaltsüblichen Anzahl von Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon Konto mit sofortiger Wirkung schließen.« Die Kontosperrung folgt 14 Tage später.

Grundsätzlich kann niemand verpflichtet werden, auch Amazon nicht, einen Vertrag abzuschließen. Die Kontosperrung ist daher zulässig, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert. Problematisch wird es, wenn der Nutzer zusätzliche Service-Angebote wie Amazon Prime nutzt, dann darf eine Kontosperrung nicht erfolgen.

Amazon hat hierzu folgendes in seinen AGBs geregelt: »Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Amazon Services vorzuenthalten oder Konten zu kündigen, wenn Ihr Verhalten berechtigten Grund dazu gibt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie gegen anwendbares Recht, vertragliche Vereinbarungen, unsere Richtlinien oder unsere Grundsätze verstoßen, die sämtlich auf unserer Webseite zugänglich sind.

Ungeachtet einer solchen Einschränkung oder Kündigung haben Sie weiterhin Zugriff auf von Ihnen zuvor erworbenen Inhalte und Dienstleistungen.« Weitere Ausführungen fehlen. Das führt dazu, dass Verbraucher nicht wissen können, wann die Grenze der Retouren überschritten ist.

Nutzer von Amazon Service-Diensten sollten im Fall der Kündigung sofort prüfen, ob ihnen der Zugang zu ihren bereits erworbenen digitalen Inhalten weiterhin gewährt wird. Ist das nicht der Fall, dann können die Verbraucher mit Hilfe dieser interaktiven Briefvorlage darauf reagieren.

Auch wenn Nutzer Zugriff auf ihre erworbenen digitalen Inhalte haben, können sie für die Zukunft keinen weiteren digitalen Inhalt erwerben. Amazon Prime Nutzern steht daher ein anteiliger Erstattungsanspruch des gezahlten Jahresentgeltes zu. Sofern zudem auch ein Kindle-Lesegerät genutzt wurde und zukünftig kein Interesse mehr an dem Gerät einschließlich der erworbenen E-Books besteht, kann der Nutzer dann den Vertrag rückabwickeln. vzsa/nd

Musterbriefe und weitere interaktive Briefvorlagen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/musterbriefe/digitale-welt.[1]

Das landesweite Servicetelefon der vzsa ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.[2]

Links:

  1. http://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/musterbriefe/digitale-welt.
  2. http://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.