nd-aktuell.de / 07.05.2021 / Politik / Seite 4

Mini-Betrag soll Diskriminierung heilen

Große Koalition will benachteiligte ostdeutsche Rentner offenbar mit Einmalzahlung von 2556 Euro abfinden

Jana Frielinghaus

Er nimmt offenbar Gestalt an: der Fonds »zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge«. Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik hatten CDU, CSU und SPD sich 2018 in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass man einen solchen Fonds schaffen solle, um einen gewissen Ausgleich insbesondere für Ostdeutsche zu schaffen, die durch die Regelungen im Zuge der sogenannten Wiedervereinigung gravierende Nachteile bei ihren Renten hinnehmen müssen. Erst jetzt, kurz vor Ende der Legislaturperiode, liegt ein Entwurf dazu aus dem Hause von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) vor, der offenbar auch die Zustimmung der Bundesländer findet[1].

Das Papier, das die Voraussetzungen festlegt, unter denen Menschen überhaupt Mittel daraus beantragen können, liegt bislang nur dem MDR vor. Wie der Sender am Mittwoch berichtete, soll einerseits nur eine Minderheit der von Benachteiligungen betroffenen derzeit noch 700 000 Menschen, unter ihnen rund 300 000 zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen, anspruchsberechtigt sein. Und diejenigen, die überhaupt Aussicht auf Gelder aus dem Fonds haben, können auf eine Einmalzahlung in Höhe von 2556,46 Euro hoffen. Der Betrag wurde laut MDR in einer Verhandlungsrunde mit einer betroffenen Personengruppe genannt.

Matthias Höhn, Beauftragter der Linksfraktion im Bundestag für Ostdeutschland, hält die genannte Summe für einen »schlechten Witz«. Die Konditionen der Antragstellung würden zudem dafür sorgen, dass nur Menschen, die eine Rente »in der Nähe der Grundsicherung« erhalten und den »strengen Ausschlusskriterien trotzen« können, überhaupt in den Genuss der Einmalzahlung kommen. »Es ist empörend, dass die Große Koalition die ganze Legislaturperiode verschlafen hat und nun kurz vor der Bundestagswahl für drei völlig unterschiedliche Betroffenengruppen einen Kompromiss finden will«, erklärte Höhn. Er weist darauf hin, dass die Spätaussiedler, die jüdischen Kontingentflüchtlinge und die Ostdeutschen mit DDR-Rentenansprüchen rentenrechtlich nichts miteinander zu tun haben. »Wir brauchen gerechte Lösungen für die Fehler der Rentenüberleitung - nicht nur für Härtefälle«, fordert er. Für die Ostdeutschen wäre die genannte Summe keine Anerkennung von Lebensleistung und keine Gewährung rechtmäßiger Ansprüche, sondern »die pure, centgenaue Verhöhnung«, so Höhn.

Für die ebenfalls oft in Altersarmut lebenden jüdischen Kontingentflüchtlinge, die ab 1991 nach Deutschland kamen, hatten Anfang 2019 die Oppositionsparteien Linke, Grüne und FDP einen gemeinsamen Vorschlag für eine gerechte Fondslösung gemacht[2]. Denn den Betroffenen werden bislang ihre Arbeitszeiten vor der Zuwanderung bei der Berechnung ihrer Altersbezüge nicht anerkannt.

Leer ausgehen werden mit dem nun geplanten Härtefallfonds einmal mehr die in der DDR geschiedenen Frauen, die seit mehr als 20 Jahren für eine Ausgleichsleistung durch den Staat für die ihnen im Zuge der Rentenüberleitung entstandenen Nachteile fordern. Sie gingen vergeblich durch alle juristischen Instanzen. Gleichwohl hatte der Frauenausschuss der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) die Bundesregierung bereits vor Jahren gemahnt, sie müsse die Benachteiligung der in der DDR-Geschiedenen umgehend durch geeignete gesetzliche Maßnahmen beseitigen.

Den in der DDR Geschiedenen steht ein Versorgungsausgleich durch Expartner nicht zu, weil es ihn in der DDR nicht gab. Im Zuge des DDR-Beitritts zur BRD wurden keinerlei Instrumente geschaffen, um dieser Personengruppe im Falle gravierender Armut einen Ausgleich zu schaffen.

Weitere von Rentenungerechtigkeit Betroffene sind unter anderem ehemalige Mitarbeiter von Post und DDR-Reichsbahn, Krankenschwestern, Kohlekumpel, Balletttänzerinnen. Für sie gab es vor 1990 Zusatzversorgungssysteme, die mit dem Rentenüberleitungsgesetz gestrichen wurden. Diese Berufsgruppen werden durch einen Runden Tisch vertreten. Dieser hatte eine Anerkennung der Lebensleistung der Betroffenen gefordert. Mit einer Einmalzahlung wäre das Gremium einverstanden gewesen, allerdings war es von 15 000 bis 20 000 Euro pro Person ausgegangen.

Links:

  1. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151549.haertefallfonds-ostrentnerinnen-weiter-benachteiligt.html
  2. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149998.die-linke-ein-plan-fuer-mehr-gleichwertigkeit.html