Verschärfung der Strafverfolgung

kampf gegen stalking

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Nach Angaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) werden im Gesetzentwurf die Hürden für die Strafverfolgung gesenkt und auch Nachstellungen im Netz unter Strafe gestellt. Außerdem sollen besonders schwere Fälle künftig mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der normale Strafrahmen sieht bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen vor. Als besonders schwerer Fall soll auch gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.

Stalking richtet sich meist gegen Frauen. Dabei geht es um Telefonterror, Auflauern beispielsweise am Arbeitsplatz, Warenbestellungen auf den Namen des Opfers, Drohungen, Beleidigungen oder Nötigungen. Stalker belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht und das über lange Zeit. Die Übergriffe reichen bis zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Nach geltendem Recht muss den mutmaßlichen Tätern ein »beharrliches« Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das die Lebensgestaltung des Opfers »schwerwiegend« beeinträchtigen könne. Um die Hürden für die Strafverfolgung zu senken, soll im Gesetz das Wort »beharrlich« durch »wiederholt« und »schwerwiegend« durch »nicht unerheblich« ersetzt werden. Als digitales Stalking soll unter Strafe gestellt werden, wenn Menschen über Apps und im Netz eingeschüchtert und diffamiert werden sowie falsche Identitäten vorgetäuscht werden.

Wie die Justizministerin erklärte, könne Stalking schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen sein. Die Betroffenen müssten daher besser geschützt und die Täter konsequenter zur Verantwortung gezogen werden. Bisher gebe es dafür aber zu hohe Hürden. Diese Hürden würden durch den jetzigen Gesetzentwurf deutlich gesenkt, wie die Ministerin erklärte. epd/nd

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